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Das Rätsel der profanen Obergeschoße

Der Kirchenbau in der Ostmark

Zweckbestimmung zweier Kirchen mit Profangeschoß

Bei zwei romanischen Kirchen in Niederösterreich, die in weiter Entfernung von Regensburg liegen und im 12. Jahrhundert ebenfalls ein profanes Obergeschoß aufwiesen, ist die Urheberschaft oder Einflussnahme der Burggrafenfamilie von Regensburg kaum zu bestreiten. In einem Fall liegt das Gründungsdokument der Kirche noch vor, es handelt sich im wahrsten Sinn des Wortes um ein Beweisstück!

Beginnen wir mit der Kirche St. Veit in Michelstetten bei Asparn an der Zaya, einem besonders schönen und gut erhaltenen Exemplar der Landkirchen mit Profangeschoß. Dieses Gotteshaus liegt über 320 km Luftlinie und über 450 km Reiseweg von Regensburg entfernt und gehörte zur Zeit seiner Erbauung zur Diözese Passau. Der Profanraum der in Quadertechnik errichteten Saal-Chorturm-Apsis-Kirche ist über einen Einstieg in der Westfassade zu erreichen, die noch aus dem 12. Jahrhundert stammt. Von diesem Obereingang führte einst ein schmaler Aufgang in der Mauerstärke zu einem zweiten Obergeschoß, von der ersten Etage aus auch ein Durchbruch in den später erhöhten, gotisch ausgeführten Turm (Ende 13. Jahrhundert). Die Tragkonsolen für einen Übergang zu einem Herrenhaus und die Schießscharten an den Turmobergeschoßen stammen ebenfalls aus späterer Zeit.

St. Veit in Michelstetten bei Ernstbrunn.
Nach K. Lechner und dem Chronisten von Michelstetten, H. Mitscha-Märheim, ist als Gründer und Erbauer der Kirche den Edelfreien Ernst I. von Poigen-Hohenburg-Wildberg anzunehmen [01]. Dieser Mann aus dem sog. "Poigreich" im Horner Becken wurde zum Stammvater der Grafen von Hohenburg an der Lauterach, in der heutigen Oberpfalz, obwohl er selbst in keiner Urkunde als Graf erwähnt ist  [02]. Gleichwohl muss er hochadeligen, vielleicht sogar königlichen Geblüts gewesen sein, denn eine Urkunde des Klosters Geisenfeld, in dem seine Tante Friederuna Äbtissin war, bezeichnet Ernst als einen Mann "ex nobilissima prosapia - von edelster Abstammung". Im Einklang damit wurde auch sein Sohn Ernst II. von Hohenburg in einer Schenkung an das Kloster St. Emmeram  als "vir illustrissimus - hochberühmter Mann" bezeichnet [03]. Ernsts Brüder Adalbert und Gebhard waren im Gegensatz zu ihm selbst Grafen und versahen einen reichen Herrschaftsbesitz in der Mark Österreich, im heutigen Wald- und Weinviertel. Kurz vor seinem Tod suchte Ernst  im Jahr 1128 mit Billigung Markgraf Leopolds III. Bischof Reginmar von Passau auf und bat ihn, die Kirche von Michelstetten aus dem Verband der Nachbargemeinde Oberleis zu entlassen und zur selbstständigen Pfarrkirche zu erheben [04]. Es ging also um die Teilung eines bereits seit Längerem existierenden Pfarrsprengels. Die Urkunde wurde am 15. Juni 1128 unterzeichnet [05].

Graf Ernst von Hohenburg hatte sich mit Adelheid von Bogen, einer Tochter Domvogt Friedrichs III. von Regensburg aus dessen Ehe mit Leukardis von Ratelnberg, verheiratet, die ebenfalls österreichischen Besitzung als Mitgift in die Ehe eingebracht hatte; seine Burgherrschaft im Nordgau lag der Burggrafschaft Regensburg unmittelbar benachbart.

Burggraf Heinrich III. von Regensburg hatte durch seine Ehe mit Bertha, der ältesten Tochter Markgraf Leopolds III., direkt in die Babenberger-Familie eingeheiratet und aus deren Mitgift Güter in Niederösterreich erworben, zum anderen aber auch schon aus Vorgenerationen heraus dort über familiären Eigenbesitz verfügt, nachweislich auch in unmittelbarer Nachbarschaft der Babenberger und der Herren des Poigreichs, z. B. bei Gars am Kamp.

Es machte Sinn, sowohl den österreichischen als auch den bayerischen Besitz territorial abzusichern und zu erweitern, also arrangierten sich Burggraf Heinrich III. und Ernsts Witwe Adelheid, die sich nun Gräfin von Hohenburg-Wildberg nannte, und Heinrich gab dem jüngsten Stammhalter, nämlich Graf Friedrich I. von Hohenburg-Poigen-Wildberg, seine erstgeborene Tochter aus zweiter Ehe zur Frau. Als das Paar nach dem 2. Kreuzzug den Stammhalter Friedrich II. gezeugt hatte, soll ein zuvor, im Jahr 1147 geschlossener Vertrag mit Bischof Heinrich von Regensburg hinfällig geworden sein, demzufolge die Grafschaft Hohenburg an den Stuhl von Regensburg fallen sollte, falls Graf Friedrich und sein Bruder Ernst kinderlos starben. Das Dokument, das diesen Vorgang beschreibt, ist allerdings inzwischen als Falsifikat entlarvt.  [06].

Der Heimfall der Grafschaft Hohenburg ans Bistum Regensburg trat aber zwei Generationen später doch noch ein, nachdem er zunächst von der letzten Gräfin von Hohenburg, Mechthild von Wasserburg, am 17. April 1210 noch einmal abgewendet worden war, durch einen Kontrakt mit Bischof Konrad von Regensburg. Zahlreiche ehemalige Ministerialen der Pabonen, die nach deren Aussterben in die Abhängigkeit des Doms in Regensburg übergetreten waren, zeichneten diese Urkunde. [07]. Erst im Jahr 1258 starben die oberpfälzischen Hohenburger, die sich inzwischen wegen der Verwandtschaft mit dem Hause Vohburg sogar Markgrafen genannt hatten, endgültig aus. Soviel nebenbei. Ausführliche Angaben über die Hohenburger finden sich in unserer Arbeit über den Martinsberg bei Hohenburg [Link].

Der niederösterreichische Besitz soll nach K. Lechner schon zuvor, im Jahr 1210, an Herzog Leopold VI. von Österreich gefallen sein [08]. Die Kirche von Michelstetten und die Ortschaft Oberleis gehörten zunächst zum Komitat der Gräfin Sophia von Ernstbrunn, welche als Schenkerin für Zwettl in der Zwettler Bärenhaut verzeichnet ist und einer anderweitig nicht erwähnten Tochter Graf Friedrichs I. und der Adelheid von Bogen, damit einer in Niederösterreich verbliebenen Enkelin Burggraf Heinrichs III. von Regensburg, entspricht [09].

Erst im Jahr 1269 fiel die Kirche von Michelstetten an die Kommende der Johanniter in Mailberg. Die Johanniter hatten schon um 1156 in der Region Fuß gefasst, ihr Besitz war auch von Friedrich Barbarossa bestätigt worden [10].

 

Beim zweiten Fall handelt es sich um die Pfarrkirche St. Oswald im gleichnamigen Luftkurort in Niederösterreich, in der Nähe von Ybbs an der Donau, mehr als 230 km Luftlinie von Regensburg entfernt [11].

Am 22. September 1160 unterzeichnete Friedrich, ältester Sohn Burggraf Heinrichs III. von Regensburg, für diese Kirche, die von ihm und seinem Vater persönlich erbaut worden war, eine Urkunde seines Onkels mütterlicherseits, Bischof Konrads von Passau [12]. In der Urkunde wird die Kirche St. Oswald als Mittelpunkt einer künftigen Pfarr- und Landgemeinde ausgewiesen [13].

Die Kirche von St. Oswald. Am Turm in einigen Metern Höhe der Obergeschoßeinstieg.
Die heutige Oswald-Kirche ist durch Umbauten und Erweiterungen in der Zeit der Gotik und des Barocks - auch in der Folge mehrerer Brände - nicht auf den ersten Blick als Profangeschoßkirche zu erkennen, aber bei genauer Betrachtung sprechen bauliche Details ein beredtes Wort. So belegen ein romanischer Okulus und ein später angebrachter Stützpfeiler an der Langhaussüdwand, dass diese Wand sehr alt ist, mithin aus der Zeit der Erbauung stammt. Eine hohe Lichtscharte in derselben Wand spricht ebenso für ein einstmaliges Obergeschoß wie der benachbarte Obereinstieg in den Westturm, der von einem romanischen Rundbogen überspannt wird und heute mit vermauertem Rücken als Standplatz einer Figur des heiligen Oswald dient. Der Turm selbst ist in seinem unteren Teil so massiv ausgeführt, dass er Mauerstärken von über zwei Metern aufweist. Er stammt in diesem Abschnitt ebenfalls aus der Zeit der Erbauung. Dass die innere Ausrundung seines Erdgeschoßes einer vormaligen Apsis entspricht, ist eher unwahrscheinlich; zu ungewöhnlich wäre deren Ausrichtung nach Westen [14].

Das Patrozinium des Heiligen Oswald war damals verbreitet; wir konnten es auch am Pabonensitz in Regensburg nachweisen [15]. Als der Bischof von Passau 1160 die Gründung der Kirche besiegelte, bezeichnete sein Kanzleischreiber Burggraf Friedrich bereits ehrend als "prefectus Ratisbonensis", obwohl dessen Vater Heinrich noch als eigentlicher Burggraf von Regensburg im Amt und Würden stand [16]. Da die geplante Maßnahme auch auf dessen weitläufigen Besitzungen aufbaute, ist anzunehmen, dass dieser die ganze Transaktion in die Wege geleitet hatte und sein Sohn nur als sein Stellvertreter fungierte, zumal Heinrich selbst möglicherweise noch gar nicht vom Italienfeldzug zurück war (siehe Biographie). Wir möchten den Wortlaut der bedeutenden Urkunde vollständig in deutscher Übersetzung vorstellen:

"IM NAMEN DER HEILIGEN UND UNGETEILTEN DREIFALTIGKEIT (entbietet) KONRAD, DURCH GOTTES GNADE BISCHOF VON PASSAU, ALLEN CHRISTGLÄUBIGEN EINEN SEGENSGRUSS AUF EWIGE ZEITEN!

Es gehört zur Art guter Fürsten, Kirchen zur Ehre Gottes zu gründen und sie reich auszustatten, um dadurch den göttlichen Lohn zu erlangen. Dadurch wird nämlich ihr guter Ruf vermehrt und nimmt auf Erden zu und im Himmel wird ihnen Ruhm und Vergeltung reichlich zuteil. Denn nichts lässt Gott unbelohnt oder unbestraft.

Da dem so ist, tun wir allen Christgläubigen, künftigen wie gegenwärtigen, kund und zu wissen, dass wir, durch die Bitten unseres Neffen, des Burggrafen Friedrich von Regensburg, bewogen, eine gewisse Kirche auf seinem Grundbesitz, welche Nochelingen heißt, geweiht und sie zur Pfarr- und Mutterkirche bestimmt haben.

Das Gebiet dieser Pfarre haben wir aber vom Weidenbach, wo der Grundbesitz der Mönche von Baumgartenberg beginnt, über den ganzen Grundbesitz des oben genannten Grafen Friedrich und seines Vaters Heinrich, soweit er sich in Richtung auf das Böhmenland hin erstreckt, ausgedehnt und von dort nach aufwärts und abwärts zur Rechten und zur Linken und ringsum alles, was man bebauen kann, bis zur östlichen Ysper und entlang diesem Fluss abwärts bis zur Donau voll und ganz diesem Gebiet eingefügt.

Den dritten Teil des Zehnten aber, der uns zusteht, übergeben wir frei und unbehindert zum Gebrauch und Unterhalt des Pfarrers, der dort auf rechtmäßiges Bitten des vorgenannten Grafen hin eingesetzt und vom Bischof von Passau mit der Seelsorge betraut wird, und wir gewähren ihn auf ewige Zeiten.

Ausgenommen sind davon der Zehnte, welcher von den zwei Dörfern Nöchling geleistet und erbracht wird; dieser gehörte durch Verleihung unserer Vorgänger seit uralter Zeit zum Unterhalt unserer Mitbrüder und Mitdomherrn zu St. Stephan in Passau und soll weiterhin ohne irgendeine Schmälerung des Rechtes der Zehnteinhebung auf ewige Zeiten zu ihrem Unterhalt gehören, wenn er nicht etwa durch einen rechtmäßigen Tausch übergeben wird; diese Dörfer sollen nur Taufe und Begräbnis und die übrigen Gottesdienste von der oben genannten Pfarrkirche Nochelingen und dem Priester, der an ihr dient, erhalten.

Damit das auf künftige Zeiten gültig und unangetastet bleibe, bestätigen wir es durch das Schriftstück der vorliegenden Urkunde und bekräftigen es durch Aufdrücken unseres Siegels.

Als Zeugen dieser Sache sind folgende verzeichnet:

Ulrich, Propst von St. Pölten; Selpker, Propst von St. Johann in Sarming; Ulrich, Propst von Ardagger; Rupert, Propst von Münster; Adalbert, Pfarrer von St. Pölten; Gottfried von Mühlich (Mühling?); Gottschalk von Viehdorf; Otto, der Notar; aus dem Laienstand: Friedrich, der Burggraf, Reinger von Ried; Konrad, Markgraf von Montferat; Ernst von Traun; Ozo von Streitwiesen und seine zwei Söhne Heinrich und Konrad; Heinrich von Spielberg, Berthold von Au; Ramunt von Karlsbach und sein Bruder Rapholt; Gebhart von Ybbsfeld; Balduin von Ennsbach.

Das ist geschehen im Jahr 1160 seit der Menschwerdung unseres Herrn Jesus Christus, im 7. Römerzinsjahr, am 22. September. Gegeben zu St. Johann in Sarming am selben Tag."
[17]

 
Es handelt sich hier um das einzige Dokument, welches expressis verbis die Zweckbestimmung einer Landkirche mit profanem Obergeschoß ausweist, als Zentrum einer künftigen Pfarrgemeinde!

Gründungsdokument der Kirche zu "Nochelingen" von 1160, heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München.
Dabei werden nicht nur die Umstände der Organisation näher beschrieben, sondern inhaltlich auch der bereits in Michelstetten registrierte Vorgang - die Teilung einer Pfarrgemeinde - wiederholt. In ihr sind Burggraf Heinrich III. von Regensburg und sein Sohn Friedrich als Grundherren ausgewiesen. Die schriftliche Niederlegung des Vorgangs erfolgte vorwiegend deshalb, weil eine Abgrenzung zu den Besitzungen und Rechten des nahen Zisterzienserklosters Baumgartenberg [18] und des Doms von Passau nötig war.

Der Nachweis dieser Urkunde ist für diese Arbeit ein ausgesprochener Glücksfall. Viele Edelleute der näheren und weiteren Umgebung signierten das Dokument, u. a. auch Konrad von Montferrat, ein Sohn der Babenbergerin Judith von Österreich aus ihrer Ehe mit Markgraf Wilhelm V. von Montferrat. Konrad war somit ein Enkel Markgraf Leopolds III., ein Urenkel Kaiser Heinrichs IV. und ein Großneffe Kaiser Friedrichs Barbarossa. Zum Beurkundungszeitraum war er knapp über 15 Jahre alt und wurde erstmalig an die Amtsgeschäfte eines Markgrafen herangeführt. Friedrich, der Burggrafensohn, dürfte um die 40 Jahre alt gewesen sein. Später machte Markgraf Konrad auf dem Dritten Kreuzzug große Karriere, verteidigte Jerusalem erfolgreich gegen Saladin, wurde Herrscher von Tyrus und 1192 für kurze Zeit sogar König von Jerusalem.

Das "praedium" Nöchling der Burggrafen von Regensburg im heutigen Strudengau, in seinem vermuteten Umfang. Grün der Beinwald, den Burggraf Heinrich III. 1147 an Otto von Machland abgetreten hatte, um damit das Kloster Waldhausen zu mehren.
Der weitläufige Besitz von Nöchling, der sich zwischen dem Sarmingbach und der großen Ysper von der Donau nach Böhmen hin erstreckte und in der Verfügungsgewalt Burggraf Heinrichs III. stand, hat bis heute seinen ländlichen Charakter bewahrt und zeigt sich auf Satellitenaufnahmen als großes Waldgebiet, unterbrochen von den einstigen Rodungszonen und Rodungsdörfern. Diese Domäne stammte nicht, wie man zunächst annehmen möchte, aus der Morgengabe seiner Frau Bertha von Babenberg, wie die Märkte Ypps und Persenbeug. Es handelte sich hier um ein uraltes Königsgut, welches an eine ähnlich große Besitzparzelle im Westen angrenzte und schon zur Zeit Kaiser Ottos III. über Herzog Heinrich IV. von Bayern, den späteren Kaiser Heinrich II. [19], und den Markgrafen von Znaim als Lehen an Burggraf Pabo I. von Regensburg gegangen war, wobei dessen Vorfahren noch länger, schon seit der Zeit der Wilhelminer, in der Gegend verankert waren [20]. Im 12. Jahrhundert scheinen die Pabonen das Gut wie ein Allod gehandhabt zu haben; in der Urkunde selbst erscheint kein Oberlehensherr. Nicht weit davon entfernt lag übrigens seit der Karolingerzeit eine große Domäne des Klosters St. Emmeram, das oppidum Pöchlarn am rechten Ufer der Donau mit seinen Liegenschaften [21].

Das Dokument von St. Johann in Sarming gibt leider nicht ganz klar wieder, ob es sich bei der "Kirche Nochelingen" um einen Neubau handelte oder nicht. Da Teile der Kirche St. Oswald in die betreffende Zeit datiert werden können, ist eher ersteres der Fall.

Beachten wir die kirchenrechtlichen Aspekte dieses Dokumentes:

Der Burggraf von Regensburg hatte die Kirche auf eigenem Grund und mit eigenen Mitteln erbauen lassen, sie rangierte somit als Eigenkirche, und als eine solche hätte er sie auch verwenden können, indem er z. B. dort einen Kaplan oder Vikar gegen Bezahlung anstellte [22]. Dieses Vorgehen hätte auch genügt, wenn er die Kirche ausschließlich als Kirche eines künftigen Edelsitzes verstanden hätte. Aber es ging hier um etwas ganz anderes, und deshalb ist auch kein Ministeriale, der einen Herrensitz gegründet und die Kirche zur Verfügung bekommen hätte, in der Urkunde vermerkt. Es ging um die Etablierung der Kirche als Mutterkirche einer neuen Pfarrgemeinde.

Dazu stiftete der Bischof von Passau ein Pfarrbenefizium [23], welches auf Dauer dem künftigen Pfarrer ein Basiseinkommen verschaffte, neben den variablen Einnahmen der Oblationen [24] und Stolgebühren [25]. Er gab dazu ein "Drittel des Zehnten der beiden Dörfer Nöchling".

Das einzige Recht, das sich der Grundherr vorbehielt, war das Präsentationsrecht, d. h. das Vorschlagsrecht für einen Geistlichen, wobei er jedoch gleichzeitig das Ordinationsrecht, d. h. die Anstellung und Abberufung des Pfarrers sowie die kirchenrechtliche Aufsicht [26], dem Bischof von Passau überließ. De facto mussten sich also künftig beide - Grundherr und Bischof - einig sein, wenn ein Ortsgeistlicher neu installiert, d. h. mit der Pfarrpfründe versehen werden sollte.

Es spiegelt sich hier eine für die damalige Zeit recht progressive, kirchenfreundliche Haltung wider. Der Burggraf folgte nicht dem etablierten Eigenkirchenrecht, das die Grundherren bevorteilte, sondern stimmte im Vorgriff dem Patronatsrecht nach Papst Alexander III. zu [27]. Ungewöhnlich erscheint dieser Vorgang gerade deshalb, weil der betreffende Papst in diesem Jahr 1160 im Reich noch keineswegs als Autorität anerkannt war, ganz im Gegenteil. Noch im Frühjahr desselben Jahres hatte Kaiser Friedrich Barbarossa in Pavia das Konzil einberufen, welches den neu berufenen Papst für abgesetzt erklärt hatte, womit jenes Schisma vollzogen war, welches Kirche und Land in den beiden nachfolgenden Jahrzehnten in schweres Unglück stürzen sollte.

Ungewöhnlich ist der Vorgang auch insofern, als der junge Burggraf auf eine Drittel-Beteiligung am Zehnten verzichtete, was nach dem Eigenkirchenrecht durchaus üblich gewesen wäre. Er setzte sich in seiner Begünstigung für die Pfarrei und damit für die Amtskirche in deutlichen Gegensatz zur Reichskirchenpolitik des Kaisers, tat es allerdings seinem Großvater mütterlicherseits, Markgraf Leopold III., gleich, der schon 1135 bei seinen 13 Eigenpfarren auf die Erhebung des Laienzehnten zugunsten des Bischofs von Passau verzichtet hatte [28].

Die Urkunde von 1160 dokumentiert auf jeden Fall entgegen dem Zeitgeist die Anerkennung des Kirchenprimats durch die Burggrafen von Regensburg! Eine ähnlich pro-alexandrinische und damit kaiserkritische Haltung ließ sich schon aus den biographischen Daten Heinrichs III. ableiten.

Leider gibt die Urkunde von St. Oswald keinen Aufschluss darüber, von wem und mit welchen Mitteln der weitere Erhaltungsaufwand der Kirche bestritten werden sollte. Hier war die Zuständigkeit des Grundherrn und der Kirche gleichermaßen denkbar. Im Rahmen einer Regelung hätte man wohl auch dem profanem Obergeschoß Rechnung tragen müssen, denn unter kirchenrechtlichen Aspekten stand keineswegs von vorn herein fest, dass der Erhaltungsaufwand für den Profanraum und das darüber liegende Dach durch die Mittel des Pfarrbenefiziums bestritten werden musste.

Haben wir bisher die Kirchen mit ihren profanen Obergeschoßen ausschließlich unter baulichen und historischen Aspekten gesehen, so erschließen sich hier - an den Nahtstellen grundherrlicher und kirchlicher Zuständigkeiten - auch kirchenrechtliche Gesichtspunkte, die wir leider nur sehr allgemein streifen können [29].

Bei der Kirche von St. Oswald handelte es sich jedenfalls, und dies sei nochmals betont, um eine Eigenkirche der Pabonen, da sie auf deren eigenem Grund und Boden errichtet worden war. Leider liegt zum Vergleich keine Urkunde vor, die den kirchenrechtlichen Vorgang schildert, der erforderlich war, wenn zusätzlich die Belange anderer Grundherren oder örtlicher Minsterialen berücksichtigt werden mussten.

Wir fassen zusammen und ziehen einige Schlüsse:

In zwei Fällen haben wir Obergeschoßkirchen identifiziert, bei deren Gründung und Unterhalt die Kinder Burggraf Heinrichs III. von Regensburg unmittelbar beteiligt waren, und beide lagen Hunderte von Kilometern von den burggräflichen Stammlanden entfernt, im heutigen Niederösterreich, sowohl im Wald- als auch im Weinviertel.

Im zweiten Fall sind der Bau und die Einweihung einer Kirche mit profanem Obergeschoß als Eigenkirche der Burggrafen von Regensburg nach dem Patronatsrecht expressis verbis geschildert. Zu deren Übergang in eine Pfarrkirche errichtete der verwandte Bischof von Passau auf eigene Kosten ein Pfarrbenefizium. Wir nehmen an, dass sich die primäre Zweckbestimmung einer Obergeschoßkirche als künftiges Zentrum einer ländlichen Pfarrgemeinde, die in der Urkunde hieb- und stichfest dokumentiert ist, auf den Großteil der Landkirchen mit profanem Obergeschoß in Altbayern übertragen lässt, halten dies jedoch alles in allem für ein äußerst überraschendes Ergebnis - angesichts der Tatsache, das viele Kirchen später keine Gemeindeentwicklung nach sich zogen und stattdessen in einen Edelsitz integriert wurden. Hätte es sich aber bei dem Vorgang des Jahres 1160 lediglich um die primäre Etablierung einer Kirche an einem Edelsitz gehandelt - im Sinne einer Privatkapelle des Ortsadels -, so hätten sich nach dem real praktizierten Eigenkirchenrecht weitaus einfachere und auch billigere Lösungen geboten.

Doch dem Burggrafen von Regensburg ging es um mehr: Indem er die Ansprüche der Amtskirche berücksichtigte und diese in ihr Vorhaben einband, gelang ihm zumindest im österreichischen Herrschaftsgebiet, ein stabiles Pfarrwesen und damit eine vitale Kirchengemeinde zu gründen, die noch heute prosperiert. Über die weitere Ansiedelung von Bauern, die der Burggraf aus seinem Grundbesitz belehnte, flossen ihm später die zuvor in den Kirchenbau investierten Mittel wieder in Form von Zinsen und Abgaben zurück.

Dies war in der Tat ein unternehmerisches Programm von großer Weitsicht, getragen vom Ausgleich der Interessen zwischen Kirche, Grundherrn und Bevölkerung. U. Stutz bezeichnete eine derartige Gründung einer Landkirche als die "vielleicht vorteilhafteste Kapitalanlage des frühen Mittelalters" [30].

Dass die Kirche St. Oswald zusätzlich dazu ausersehen war, einer Vasallen-Familie als geistliches Zentrum ihrer Herrschaft zu dienen, ist der Urkunde nicht zu entnehmen, kann aber aus den baulichen Gegebenheiten der Kirche erschlossen werden. Wir wollen jedoch nochmals betonen, dass der Bau von Herrensitzen dem Bau solcher Kirchen nachfolgte und nicht voranging. In der Primärintention der Burggrafen stand unzweifelhaft die Errichtung einer Pfarrkirche für eine künftige Dorfgemeinde, Aspekte der Herrschaftsausübung waren zweitrangig. Erst später, nach dem Aussterben der Gründer, wurde ein Teil der Kirchen um einen Herrschaftssitz erweitert und damit der Benutzung einer Pfarrgemeinde wieder entzogen. Ob in St. Oswald je ein Edelsitz entstand, entzieht sich unserer Kenntnis.

Die Babenberger Herrschaft

Die Babenberger hatten 1156 mit der Erwirkung des "privilegium minus" die Loslösung der ehemaligen Ostmark von Bayern und ihre Erhebung zum selbständigen Herzogtum - mit Rechten, die an sich nur einem Königreich gebührten - erreicht. Diese österreichische Dynastenfamilie, zur Unterscheidung von der fränkischen Linie auch "die jüngeren" genannt, stand in derselben Tradition wie die Burggrafen von Regensburg, d. h. sie waren nicht nur mit diesen entfernt verwandt, sondern auch zum selben Zeitpunkt an die Macht gekommen wie diese [31]. Denn im Jahr 976, als Kaiser Otto II. Pabo I. mit der Burggrafschaft von Regensburg und der Grafschaft des oberen Donaugaus belehnt hatte, hatte er auch Leopold I. zum Markgraf der "marcha orientalis" und zum Graf des unteren Donaugaus ernannt. Wie Pabo I. stand Leopold I. treu zum Kaiserhaus. Er und seine Nachfolger bauten im nachfolgenden Jahrhundert die Markgrafschaft nach und nach aus, ehe im Jahr 1095 Leopold III. die Herrschaft in der Mark übernahm, die nun auch "Ostarrîchi" genannt wurde.

Spätestens als Markgraf Leopold III. (1073-1136) in der "Schlacht am Regen" im Jahr 1105 wie Burggraf Otto I. von Regensburg Partei für Kaiser Heinrich V. ergriffen hatte, verband beide Familien eine besondere Freundschaft. Der Parteiwechsel zugunsten des neuen Kaisers erwies sich in der Tat als ein Akt von politischer Weitsicht. Schon ein Jahr später wurde Leopold III. Schwager des neuen Kaisers, womit bereits der Grundstein für den Aufstieg der Mark Österreichs zur "Großmacht" gelegt war. Gedeckt durch die Verwandtschaft mit dem Kaiserhaus, bereitete Leopold III. behutsam die politische Loslösung der Mark aus dem Reichsverband vor, was seinem Sohn Heinrich II. Jasomirgott schließlich gelang. Daneben förderte dieser "vir christianissimus", wie ihn sein anderer Sohn Otto von Freising nannte, auch die kirchliche Selbständigkeit seines Herrschaftsgebietes, sprich die allmähliche Loslösung aus dem Diözesanverband von Passau, indem er z. B. seit 1113 ein neues kirchliches Zentrum in Klosterneuburg in Angriff nahm. Da seine Ehe mit Agnes von Waiblingen reichen Kindersegen nach sich zog, verlegte er sich überwiegend auf die Familienpolitik und stellte u. a. auch Heiratskontakte mit dem böhmischen Herzogs- und dem ungarischen Königshaus her. Seine Söhne Leopold IV. und nach ihm Heinrich II. Jasomirgott bereitete er auf eine politische Karriere vor, seinem Sohn Otto von Freising ermöglichte er eine theologische Ausbildung in Paris und eine Karriere als Zisterzienser im Kloster Morimond, seinen anderen Sohn Konrad, den späteren Erzbischof von Salzburg, promovierte er zum Bischof von Passau. Von all diesen Personen war bereits mehrfach die Rede. Im Weiteren entfaltete Leopold III. eine reiche innenpolitische Tätigkeit, sorgte in enger Verbindung mit der Kirche für die Erschließung und Reformierung seines Landes im christlichen Geist. Als seine bedeutendste Stiftung gilt das Zisterzienserkloster Heiligenkreuz im Wienerwald (gegründet 1133), das alsbald Zentrum von Kunst und Wissenschaft wurde. Da es Leopold gelang, sich mit wenigen Ausnahmen [32] aus den gewaltsamen Auseinandersetzungen des Reichs herauszuhalten, und er sogar auf die Kaiserwürde verzichtete, erwarb er sich den Ruf eines friedliebenden und unabhängigen Fürsten, was ihm im 15. Jahrhundert die Heiligsprechung einbrachte.

Für die Burggrafen von Regensburg wurde Markgraf Leopold insofern zu einer Schlüsselfigur, als er Heinrich III. von Regensburg seine erstgeborene Tochter Bertha aus der Ehe mit der Agnes von Waiblingen zur Frau gab. Wenn man die Einstellungen und die Politik Burggraf Heinrichs III. von Regensburg betrachtet, so ist unschwer zu erkennen, dass er mit Leib und Seele die umsichtige Politik seines mächtigen Schwiegervaters mittrug, ja in seinem eigenen Einflussgebiet fast identisch umsetzte.

In der Tat erwies sich die Ehe Heinrichs mit Bertha von Babenberg für die Burggrafschaft Regensburg als ein ausgesprochener Glücksfall. Es wurde nicht nur das Hausgut der Pabonen vermehrt und ihre politische Stellung gesteigert, sondern auch die Tür für die kulturellen Errungenschaften der Babenberger Markgrafschaft aufgestoßen.

Dazu mag der höfische Minnegesang, den Burggraf Heinrich III. und seine Frau pflegten, gehört haben, aber auch die Vorliebe für den Bau großer Klöster oder die Errichtung von Landkirchen mit Obergeschoßen zum Schutz der Bewohner.

Denn Kirchen mit Profangeschoßen waren im babenbergischen Österreich im Gegensatz zum Herzogtum Bayern schon seit längerer Zeit verbreitet!

Der Landkirchenbau in der Ostmark

Schon früh hatten die Babenberger und mit ihnen befreundete, edelfreie Geschlechter wie die Herren von Kuenring oder von Poigen-Wildberg das Land zwischen Thaya, Leitha, March und Enns mit einem Netz an Kirchen als Zentren künftiger Pfarrgemeinden überzogen. Die Kirchen von St. Oswald und Michelstetten gehörten in diesem Zusammenhang bereits zu einer dritten oder gar vierten parochialen Gründungswelle [33].

Die allermeisten Landkirchen wurden als romanische Saalbauten mit Rechteckchor und/oder Apsis in Quadertechnik errichtet - ähnlich wie wir sie in Altbayern gefunden haben; einige von ihnen haben sich bis heute erhalten [34]. Nicht selten gelangte man später zu verfeinerten Formen der romanischen Steinmetzkunst, wie das romanische Zierwerk der Kirchen von Schöngrabern oder Wildungsmauer erweist. Auch hier finden sich Analogien im altbayerischen Raum, z. B. in Bad Gögging oder Tholbat.

Im gesamten Land etablierten die Babenberger und ihre Ministerialen nach Errichtung der Pfarrorte auch größere Burgen, u. a. eine Kette von Grenzfestungen im Norden, zum Schutz vor den aus Böhmen und Mähren immer wieder einfallenden Slawen [35]. Auffallenderweise finden wir bei diesen Burgen und ihren Kapellen weitaus häufiger als in Altbayern eine Disposition, wie wir sie bei den "Kapellen an einem Edelsitz" kennengelernt haben.

So bestand z. B. die Burgkapelle Liechtenstein bei Maria Enzersdorf am Rande des Wienerwaldes in ihrer Grunddisposition aus einem Saal-Apsis-Bau mit einem beigestellten Herrenturm. Eine ähnliche Anordnung zeigt sich in Raabs an der Thaya, wo man aufgrund der Apsishöhe der exponiert stehenden Burgkapelle auf eine Doppelgeschoßigkeit schließen kann, aber auch bei den Burgkapellen der am Kamp gelegenen Burgen Ottenstein und Lichtenfels. In all diesen Burgen wurden zuvor frei stehende Kirchen nachträglich in das wachsende Burgensemble integriert, wie in Breitenstein oder Hof in der Oberpfalz. Die Burg Dross bei Krems an der Donau zeigt eine besonders schöne Kapelle in feiner Quadertechnik, welche dringend "obergeschoßverdächtig" ist. Ruinös sind heute die Burgkirchen von Emmerberg, Rauhenstein und Rauheneck bei Baden, wobei die letzteren eindeutig Reste eine Westempore aufweisen, welche einst von außen über einen oberen Laufgang, der vom Herrenhaus herüberführte, erreicht wurde.

Wir finden also hier in Niederösterreich dieselbe Konstruktion, wie wir sie von den Landkirchen mit Profangeschoß im Burggrafenamt Regensburg her kennen!

Noch deutlicher werden die Bezüge zu den hier besprochenen Kirchen, wenn wir auf die Exemplare fokussieren, die über dem Sakralraum noch heute ein oder mehrere Profangeschoße aufweisen. Die Kirchen von St. Oswald oder Michelstetten stellen in diesem Zusammenhang keinen Einzelfall dar. Viele österreichische Kirchen waren später wie in Altbayern mit einem Ministerialensitz assoziiert, was zum Teil archäologisch, z. T. dokumentarisch nachzuweisen ist. Darüber hinaus findet man noch heute sowohl nördlich als auch südlich von Wien eine Reihe romanischer Kirchen der Babenbergerzeit, die zwar später stark transformiert wurden, aber im dringenden Verdacht stehen, im 12. Jahrhundert ein profanes Obergeschoß getragen zu haben. Leider kann das einstige Profangeschoß auch hier nur noch aus baulichen Details wie Trauffenstern und Obereingängen erschlossen werden.

Kirche St. Peter und Paul in Alt-Weitra.
Ein schönes Beispiel für eine weitgehend unverändert gebliebene Kirche mit Profangeschoß ist die romanische Kirche in Altweitra, die um 1190 von Hadmar II. von Kuenring, einem hohen Ministerialen der Babenberger-Herzöge, erbaut wurde [36]. Es handelt sich um einen langgestreckten Quaderbau aus zwei Kuben und einer Rundapsis. Ein durch eine Balkendecke aufgeteiltes und mit Schartenfenstern versehenes Profangeschoß wurde durch einen Obereinstieg in der Westfassade über die Westempore erreicht.

Die Kirche von Strögen, eine gotische Hallenkirche aus Bruchstein, zeigt an ihrer Westfassade noch das komplette Quaderwerk des romanischen Vorgängerbaus. Dass diese Kirche, die schon 1159 zur Pfarrkirche bestimmt wurde und heute in einsamer Lage abseits des Dorfes steht, ein profanes Obergeschoß trug, steht wegen eines hohen Lichteinlasses zu vermuten.

Ähnliches gilt für die Kirchenruine St. Martin in Markgrafneusiedl, eine um 1200 in Quadertechnik errichtete Kirche. Ein zugehöriges Profangeschoß muss allein deshalb existiert haben, weil im 14. Jahrhundert St. Martin als "Kirchenfestung" erwähnt wird.

Die Kirche St. Philipp und Jakob von Kühnring, am Stammsitz der Kuenringer, gibt die frühe Situation "an einem Edelsitz" insofern eindrucksvoll wieder, als sich an der Geländeterrasse, auf der sie steht, noch große Trümmer eines zerstörten Herrenturms erhalten haben. Die Kirche selbst ist ein sorgfältig ausgeführter, romanischer Quaderbau mit einer durch Lisenen und Blendarkaden geschmückten Rundapsis und Obereinstiegen am Turm und an der Westfassade. Ob einst ein Profangeschoß existiert hat, ist heute nicht mehr zu entscheiden.

Keine diesbezüglichen Zweifel bestehen bei der sogenannten "Burgkirche" in Maiersdorf bei Wiener Neustadt, auch wenn das Profangeschoß in späterer Zeit mit Bruchsteinmauerwerk ausgebaut wurde. Es handelt sich um einen festungsgleichen Kirchenbau aus Großquadern, dessen Langhaus und Turm aus dem 12. Jahrhundert stammen. Die obere Einstiegsöffnung an der Südseite des Kirchturms ist erhalten und aus schönen Granitquadern mit Rundbogen gefasst, das Türblatt noch original. Diese Kirche wurde bereits 1128 urkundlich erwähnt, der zugehörige Edelsitz ist abgegangen.

Andere niederösterreichische Kirchen des 12. Jahrhunderts lassen nur noch aus baulichen Details auf ein früheres Obergeschoß schließen. Die Kirche St. Radegund in Peigarten ist ein romanischer Chorquadrat-Saal mit freiliegendem Quadermauerwerk, bei welchem romanische Schlitzfenster unter der Traufe ein abgegangenes Profangeschoß andeuten. Die Kirche St. Gertrud in Gars am Kamp ist Mutterpfarre der Babenberger und wurde in der Gotik zur dreischiffigen Hallenkirche umgebaut. Teile des Westbaus stammen aus dem 12. Jahrhundert und zeigen einen Hocheinstieg zur Westempore. Die Kirche von Himberg wurde um 1130 als Babenbergerkirche an einer Burg in Quadertechnik errichtet, ein Obereinstieg in den Turm verweist auf ein Obergeschoß. Bei der Kirche St. Andreas in Hennersdorf, einer gequaderten Saalkirche mit Rechteckchor, deuten erhöhte Rundlisenen an der Außenwand auf eine frühere Zweigeschoßigkeit hin. Die Kirche von Unterwaltersdorf wurde als Saalkirche mit Rechteckchor in Quadertechnik errichtet, ein romanischer Okulus unter der Traufe der Südwand spricht für ein früheres Profangeschoß. Die Kirche ist insofern interessant, als sie, schon um 1050 gegründet [37], in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts im Besitz der letzten Landgräfin von Stefling, Richardis von Waltersdorf, war. Dasselbe gilt für die Kirche von Guntramsdorf, die heute abgegangen ist, aber von Lokalhistorikern aufgrund von Funden als obergeschoßige "Wehrkirche" beschrieben wird. Die Pfarrkirche von Alland ist eine Urpfarrei des Wienerwaldes, erstmalig erwähnt im Jahr 1127. Als einstige "Kirche am Edelsitz" zeigt auch sie einen charakteristischen Obereinstieg. Die obergeschoßige Kirche von Kirchstetten wurde zur Zeit der Gotik stark umgeformt und erweitert, stammt aber aus dem 12. Jahrhundert.

Diese Beispiele - die Liste ist keineswegs erschöpfend - belegen, dass die Babenberger und ihre Verbündeten den Bau von Obergeschoßkirchen in einem Umfang pflegten, der dem der Burggrafen von Regensburg keineswegs nachstand!

Da Aspekte des Kirchenasyls im orthodoxen Babenberger-Reich jedoch nicht dieselbe Rolle gespielt haben dürften wie im politisch gespaltenen Herzogtum Bayern, liegen dort die primären Gründe für den Bau der Obergeschoße woanders.

Nun gilt zu beachten, dass die Ostmark im Gegensatz zu den bayerischen Stammlanden schon viel früher und viel intensiver durch Invasoren aus dem Süd- oder Nordosten in Mitleidenschaft gezogen wurde. Wir erinnern besonders an die Einfälle der Ungarn, z. B. im Jahr 984, also gerade 8 Jahre nach Belehnung der Babenberger mit der Markgrafschaft, aber auch im Jahr 1030, als sich Kaiser Konrad II. bei Wien den Ungarn ergeben musste. Die Einfälle der kriegerischen Ungarn zogen auch im 12. Jahrhundert keine geringeren Gefährdungen nach sich als in den Jahrhunderten zuvor. Zwar hatten die Ungarn, die einst bis nach Bayern, Schwaben, Franken, Thüringen, Sachsen und Lothringen vorgedrungen waren, seit der Niederlage in der Schlacht am Lechfeld von 955 darauf verzichtet, ihre Raubzüge über ganz Mitteleuropa auszudehnen, aber in die östlichen Grenzregionen fielen sie nach wie vor in steter Regelmäßigkeit ein. Was das 12. Jahrhundert anbelangt, so werden zum Teil sehr heftige Kampfhandlungen mit den Ungarn für die Jahre 1112, 1118, 1129, 1146, 1147, 1198 und 1199 berichtet [38]. So bestand auch unter dem Ausbau des Babenberger-Reiches Präventionsbedarf und es liegt nahe, dass ein Teil der österreichischen Obergeschoßkirchen in Folge dieser fortgesetzten Bedrohung aus dem Südosten errichtet wurden - als Zufluchtsstätten für die Landbewohner.

Für eine noch frühere "Erfindung" der Kirchen spräche die Tatsache, dass die gesamte Region nicht nur im zweiten, sondern auch schon im ersten Jahrtausend n. Chr. Durch- und Aufmarschgebiet von Völkern aus dem Osten gewesen war. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Einfälle der Hunnen (4./5. Jahrhundert) und der Awaren (6./7.Jahrhundert). Möglicherweise löste hier im Südosten des karolingischen Reichsverbandes schon seit dem 9. Jahrhundert allmählich ein Kirchentypus aus Stein die früheren Holzkirchen ab, bei dem ein ausgebautes Obergeschoß Schutz vor Überfällen bot. Exemplare aus dieser Zeit haben sich allerdings unseres Wissens nicht erhalten [39].

Die Propsteikirche von Zwettl.
Dass spätestens zum Ende des 11. Jahrhunderts die Babenberger diesen Kirchentypus aus Stein forcierten, ist indes sicher. Man kann dies nicht nur aus den geschichtlichen Rahmenbedingungen und der "archaischen" Bauweise einzelner Kirchen ableiten, sondern auch aus der Tatsache, dass schon in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts der Landausbau und die Entstehung von Dorfgemeinschaften im Babenberger Land so weit fortgeschritten war, dass die Pfarrsprengel geteilt werden konnten. Wir haben als Beispiel für diese Entwicklung die Kirche von Michelstetten exemplarisch genannt. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an die relativ frühen Erwähnungsdaten einiger Obergeschoßkirchen, z. B. in Alland 1127, in Michelstetten 1128, in Maiersdorf 1128.

Alles in allem scheinen die Babenberger den Bayern nicht nur in der Entwicklung des Parochialsystems als solchem, sondern auch im Bau von Steinkirchen mit Profangeschoßen zeitlich um Einiges voraus gewesen zu sein!

Als besonders anschauliches Beispiel für den Obergeschoß-Kirchenbau in der Ostmark sei zum Abschluss die sogenannte Propsteikirche St. Johann Baptist bei Zwettl vorgestellt, die schon weiter oben erwähnt wurde. Die Kirche wurde um 1120 vom mächtigen Ministerialengeschlecht der Kuenringer gegründet, in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts ausgebaut [40] und um einen Edelsitz, der heute nicht mehr existiert, ergänzt. Es handelt sich bei der Kirche um einen eindrucksvoll großen Quaderbau aus Granit, der im Bereich des Chors, der Seitenwände und des Innenraums stark verändert wurde. An seiner originalen Westfassade haben sich zwei Schlitzfenster und zwei äußere Obereingänge in einigen Metern Höhe - der eine zur Westempore, der andere zu einem profanen Obergeschoß, mit Konsole und Pfostenlöchern - erhalten. Ein weiterer Obereingang an der Südfassade ist heute zugeputzt.

Vom Profangeschoß des Langhauses erschloss sich über ein romanisches Portal ein weiterer Oberraum in Chorturm, welcher den Lokalhistorikern bezüglich seiner Funktion Rätsel aufgegeben hat [41]. Die heute noch vorhandenen Balkenlöcher und Konsolen zeigen zudem, dass später eine überdachte Herrschaftsbrücke zu einem Herrenhaus existierte, der ersten Niederlassung der Kuenringer in dieser Gegend [42].

Älteste Bilddarstellung der Zwettler Propsteikirche aus dem sogenannten Umrittbild des Liber fundatorum ("Bä-renhaut"), um 1310/1311, fol. 12r, Stiftsarchiv Zwettl.
So findet man an der Propsteikirche von Zwettl auf das Trefflichste all das vereint, was auch für viele Landkirchen mit profanem Obergeschoß in Altbayern zutrifft. Nachdem Hadmar I. von Kuenring im Jahr 1138 den Zisterziensern von Heiligenkreuz das Kloster Zwettl gestiftet hatte, ließ diese erste Kirchenfestung der Kuenringer in ihrer Bedeutung allmählich nach, denn alsbald konstituierte zu ihren Füßen die Stadt Zwettl selbst [43]. Die älteste Abbildung der Kirche aus der sogenannten "Zwettler Bärenhaut" von 1310 gibt trotz idealisierender Darstellung [44] in etwa wieder, wie man sich das Obergeschoß der Kirche zur Zeit der Hochromanik vorzustellen hat!

Hatten die Babenberger in Vergleich zu den Altbayern beim Landkirchenbau einen Entwicklungsvorsprung, so hinkten sie beim Aufbau einer Metropole hinterher. Während Regensburg als Handels- und Residenzstadt um die Mitte des 12. Jahrhundert bereits zur vollsten Blüte gelangt war, fing Wien erst nach der Erhebung Österreichs zum Herzogtum an, sich nennenswert zu entwickeln. Zwar hatten sich in den Mauern des alten Römerkastells an der Donau bereits seit längerem Menschen angesiedelt, doch gab es dort keinen Bischofssitz, keine größere Pfalz und insgesamt nur vier Kirchen, von denen der Vorgängerbau des heutigen Stephansdomes noch deutlich außerhalb des Stadtgevierts lag. Im Jahr 1155 holte Herzog Heinrich II. Jasomirgott nicht ohne Grund zur kulturellen Belebung seiner neu gewählten Hauptstadt Schottenmönche von Regensburg nach Wien. Sie ließen sich neben seiner Residenz "Am Hof" nieder. Wien erfuhr unter den ersten Herzögen den gewünschten Aufschwung, wurde nach zwei Richtungen erheblich erweitert und nannte sich am Ende des 12. Jahrhundert bereits "metropolitana", obwohl es dort nach wie vor keinen Metropoliten resp. Erzbischof gab. Der Jasomirgott und seine byzantinische Frau Theodora ließen sich im Wiener Schottenkloster begraben.

Bis in die Neuzeit hinein setzte sich in Niederösterreich und in einigen Nachbarregionen, in Kärnten und in der Steiermark, in Böhmen und Siebenbürgen, die Tradition des Baus von Kirchen mit profanem Obergeschoß fort. So finden sich z. B. viele typenverwandte Kirchen in der "Buckligen Welt", einer Hügellandschaft südlich von Wiener Neustadt, an der Grenze zum Burgenland. Ein aktueller Sammelband nennt über ein Dutzend derartiger Wehrkirchen, z. B. in Lichtenegg, Edlitz, Krumbach, Hollenthon, Wismath, Hochwolkersdorf, Thernberg, Scheiblingskirchen, Bromberg, Ofenbach, Pitten, Bad Schönau, Hochneukirchen [45]. Es handelt sich zum Teil um sehr stattliche Bauwerke, die den romanischen Kirchen mit Profangeschoß stark ähneln.

Diese Kirchen wurden während der Türkeninvasion, die in Wellen vom Ausgang des 15. Jahrhunderts bis 1690 verlief, zu Verteidigungszwecken ausgebaut und von den Dorfbewohnern als Zufluchtsstätte benutzt. Ihre Obergeschoße, so wie man sie heute sieht, stammen meist aus dieser Zeit und tragen nun auch eindeutig Verteidigungseinrichtungen wie Gusserker oder Schießscharten. Deshalb werden die Kirchen, zumal sie Stilelemente der Gotik aufweisen, auch als gotische Wehrkirchen bezeichnet [46].

In der österreichischen Fachliteratur findet man in diesem Zusammenhang so gut wie nie den Ausdruck "profanes Obergeschoß" oder "Profangeschoß", vielmehr haben sich unter dem Eindruck der Türkeninvasionen die Ausdrücke "Wehrkirche" und "Wehrgeschoß" festgesetzt. Nicht selten werden diese späten Kirchbauten unterschiedslos mit den romanischen Kirchen des Landes in einen Topf geworfen, wobei zugegeben werden muss, dass viele auf einem romanischen Vorgängerbau aufsetzen [47].

Bei den romanischen Kirchen des 12. Jahrhunderts sollte man jedoch, da ihre Obergeschoße wie bei ihren "Verwandten" in Altbayern in keinem Fall für eine aktive, sondern nur für eine passive Verteidigung ausgelegt waren, nicht von "Wehrkirche" oder "Wehrgeschoß", sondern eher von "Schutzkirche" oder "Schutzgeschoß" sprechen. In diesem Zusammenhang sei nochmals daran erinnert, dass romanische Schlitzfenster keine Schießscharten, sondern Licht- und Lufteinlässe darstellen [48]!

Worauf es jedoch aus unserer "altbayerischen" Sicht besonders ankommt: In den frühen Vertretern der niederösterreichischen Kirchen mit Profangeschoß darf man wegen des zeitlichen Versatzes von einigen Jahrzehnten getrost den architektonischen Archetypus für dieselben Kirchen in Altbayern sehen!

Während im Herzogtum Bayern der Schutzkirchenbau der genannten Art durch das Aussterben der Pabonen bereits nach einem halben Jahrhundert zu erliegen kam und sich der Bau späterer Wehrkirchen und Kirchenburgen weitgehend in verteidigungsfähigen Ringanlagen, weniger in der Errichtung von Obergeschoßen manifestierte, setzte sich der Obergeschoßbau zu Verteidigungszwecken in der ehemaligen Ostmark ungebrochen fort, bis hinein ins 17. Jahrhundert!

 


[01] Siehe K. Lechner: Geschichte der Besiedelung und der ältesten Herrschaftsverteilung, in: Heimatbuch des Bezirkes Horn, Bd. 1, Horn 1933, S. 246ff. und: H. Mitscha-Märheim: Die Kirche zum Hl. Veit in Michelstetten, in: Unsere Heimat, Zeitschrift für Landeskunde von Niederösterreich und Wien, Bd. 47, 1976, S. 165ff.

[02] Jürgen Dendofer hat im Jahr  2005 weitgehend belegt, dass sich die traditionelle Geschichtsschreibung zur Grafschaft Hohenburg, insbesondere zur Genealogie jenes Ernst I. von Hohenburg, weitgehend geirrt hat, z. B.  T. Ried: Genealogisch-Diplomatische Geschichte der Grafen von Hohenburg…, Regensburg 1812, S. 36. Und: T. Ried: Zweite Abhandlung über die Grafen von Hohenburg…, Regensburg 1813, W. Wegener (Hrsg.): Genealogische Tafeln zur mitteleuropäischen Geschichte, 1962-1969, S. 198ff, F. Tyroller: Die Herkunft der Kastler Klostergründer, in Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg, Bd. 99 (1958), S. 77ff. Mehr Licht ins Dunkel hat dagegen die österreichische Geschichtsforschung gebracht, z. B. K. Lechner: Geschichte der Besiedelung und der Grundbesitzverteilung des Waldviertels, in: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich, NF 19 (1924), S. 115ff. Dazu wegweisend auch W. Spielberg: Die Grafen von Puigen und Rebegau, von Hohenburg und Raabs, in: Monatsblatt des V. für Landeskunde von NÖ 23, 12, 1924, 79ff.

Graf Friedrich I. starb am 27. Januar 1178 und wurde in der Klosterkirche von Kastl begraben. Sein Grab ist heute verschollen, allerdings verweist ein altes Tafelbild in der Vorhalle der Kirche auf ihn. Siehe hierzu auch KdB, Bd. 27, Stadt und Bezirksamt Neumarkt, München 1909, S. 182. Zu unserer Kritik an einzelnen Aussagen Dendorfers siehe http://www.robl.de/martinsberg/martinsberg.html, vor allem im Anhang.

[03] Siehe J. Widemann: Traditionen St. Emmeram…, Urkunde Nr. 868, S. 419. Und: H. Jaeger, Traditionsnotizen Geisenfeld, 67, auch in MB 14, 196.

[04] Siehe das Diplom Bischof Reginberts von Passau, welcher dem Edlen Ernst von Michelstetten nach 1138 das von seinem Amtsvorgänger Reginmar am 15. Juni 1128 ausgestellte Privileg über die Auslösung der Kirche Michelstetten aus der Mutterpfarrei Oberleis bestätigt, Urkunde 1 in D. Weltin: Studien zur Geschichte der Johanniterkommende Mailberg, Diplomarbeit Wien 2007, S. 6f.

[05] Siehe O. Mitis et al.: Urkundenbuch zur Geschichte der Babenberger in Österreich, Bd. 4,1, Ergänzende Quellen 976-1194, Oldenburg 1997, Nr. 654, S. 71.

[06] Zum Spurium dieser Urkunde siehe Fußnote 2, J. Dendorfer, a. a. O. und unsere Ergänzungen dazu unter obiger Internetadresse.

[07] Siehe Ried: Regesten…, S. 218. Auch: T. Ried: Genealogisch-Diplomatische Geschichte der Grafen von Hohenburg…, Regensburg 1812, S. 80ff.

[08] Siehe K. Lechner: Die Babenberger…, S. 194ff.

[09] Die genealogischen Zusammenhänge wurden erschlossen von K. Lechner. Siehe K. Lechner: Geschichte der Besiedelung und der ältesten Herrschaftsverteilung, in: Heimatbuch des Bezirkes Horn, Bd. 1, Horn 1933, S.271. Der Hypothese Lechners ist insofern zuzustimmen, als der Name Sophie offensichtlich auch weiblicher Leitname bei dem Geschlecht der Hohenburger auf dem Nordgau war. So hieß eine Tochter Graf Ernsts I. von Hohenburg und der Adelheid von Bogen ebenfalls Sophie; sie ist in einer Stiftung für den Konvent von Obermünster in Regensburg erwähnt. Siehe QuE Bd. 1, S. 173f.

[10] Siehe Urkunden 2 und 3 in D. Weltin: Studien zur Geschichte der Johanniterkommende Mailberg, Diplomarbeit Wien 2007, S. 13ff. Das Diplom Barbarossas vom 17. September 1156 zeichneten auch die Burggrafen Heinrich III. und Friedrich von Regensburg in einer großen Zeugenliste, an hinterer Rangstelle. Hierzu mehr bei der Biographie Heinrichs III..

[11] Näheres über die Pfarrgemeinde und ihre Geschichte auch online, unter http://www.stoswald.com.

[12] Sie ist bei Ried: Regesten…, auf S. 232f. unter der laufenden Nummer CCLII im lateinischen Wortlaut abgedruckt.

[13] In der Urkunde wird sie als Kirche "Nochelingen" bezeichnet. Der heutige Ort Nöchling liegt von St. Oswald ca. 6 km entfernt. St. Oswald war wie St. Nikolaus und St. Ägidius ein Kreuzfahrerpatron. Siehe hierzu auch R. Bauerreiss: Kirchengeschichte Bayerns, Bd. 3, Das 12. Jahrhundert, St. Ottilien 1951, S. 117.

[14] Eine vormalige Westapsis in einem Westturm könnte man auch bei der Kirche in Urschalling vermuten.

[15] Siehe Fußnote weiter oben.

[16] Heinrich III. amtierte aktiv als Burggraf von Regensburg bis 1166 und zog zuvor seine Söhne, wenn überhaupt, nur als Vertreter zu.

[17] Übersetzt von Prof. Dr. Pater B. Wagner, Seitenstetten 1981, wiedergegeben auf der Internetseite der Gemeinde St. Oswald, unter http://www.stoswald.com. Der Übersetzungstext wurde dem aktuellen Sprachgebrauch etwas angepasst. Das lateinische Original findet sich bei Ried: Regesten…, Nr. CCLII, S. 232f., hier mit etwas falschen Ortsbezeichnungen. St. Johann in Sarming entspricht dem Ort Sarmingstein im Strudengau, in welchem schon seit ca. 1000 die Burg Säbnich und eine Johanneskirche (auch eine Obergeschoßkirche?) standen. Diese hatte Otto von Machland 1147 den Augustinern geschenkt, ehe sie um 1160 nach Waldhausen umzogen.

[18] Das Kloster war am 6. Mai 1141 durch Otto von Machland als Tochterkloster des Zisterzienser-Klosters Heiligenkreuz gegründet worden.

[19] Kaiser Otto III. zeichnete am 29. April 998 in Rom ein Diplom, in dem er seinem Cousin, Herzog Heinrich IV. von Bayern, dem künftigen Kaiser Heinrich II., "ob devotum et fidele servitium quod nobis semper exhibuit - für den hingebungsvollen und treuen Dienst, den er uns immer erwiesen hat…" das weitläufige Gut zu Nöchling als Allod übergab, zur freien Verfügung. Siehe hierzu MGH DD O III., Nr. 286. K. Lechner meinte 1924 noch irrig, das Gut sei nicht an Burggraf Pabo I., sondern 1024 an die Babenberger gefallen und 1077 mit der Herrschaft Persenbeug vereinigt worden. Erst über die Burggrafengattin Bertha, die Tochter Leopolds III., sei das Gut an die Burggrafen von Regensburg gefallen. Siehe Karl Lechner: Geschichte der Besiedlung und der ursprünglichen Grundbesitzverteilung des Waldviertels, Jahrbuch für Landeskunde in NÖ 1924, 104. In der folgenden Fußnote wird der eigentliche Sachverhalt aufgeklärt.

[20] Siehe MGH DD K III., Urkunde Nr. 192 und weiter oben. Als Otto von Machland 1147 seine Festung Säbnich an der Donau den Chorherren als Klosterburg übergab, stiftete Burggraf Heinrich seinen östlichen Anteil am Peinwald, der in der Gemarkung Nöchling zwischen dem Sarmingbach und der Ysper lag, wozu auch Herzog Heinrich Jasomirgott und Markgraf Konrad II. von Znaim, ein Enkel Markgraf Leopolds II. und ein Cousin 3. Grades Heinrichs Jasomirgott, seine Zustimmung erteilen mussten, was ein mehrstufiges Lehensverhältnis für den Peinwald belegt. K. Lechner meinte, dass der Besitz von Nöchling erst den Grafen von Ebersberg, denen von 970 bis 1045 auch die "comitia Persenbeug" zustand, gehörte, ehe er nach deren Aussterben im Jahr 1045 an die Burggrafen von Regensburg fiel. Siehe K. Lechner: Die Babenberger…, S. 57f. und Anmerkung 32, S. 317f.. Die in der zugehörigen, notabene gefälschten Urkunde (Monumenta Boica, Bd, 14, S. 271ff.) aufgezählten Besitzungen der Ebersberger in Österreich (z. B. Elsbach, Karlsbach) entsprechen jedoch nicht exakt den späteren Besitzungen der Burggrafen von Regensburg (z. B. Gottsdorf, Metzling), so dass man diese Besitzübertragung anzweifeln darf, zumal die Ebersberger zwar die "comitia Persenbeug" inne hatten, in der Umgebung jedoch nur relativ wenige Allode besaßen, was auch schon Flohrschütz aufgefallen war (G. Flohrschütz: Der Adel des ebersbergischen Raumes im Hochmittelalter, München 1990, S. 112ff.). Wahrscheinlicher handelte es sich bei den Lehen der Ebersberger und Pabonen in der Gegend von Persenbeug zum Teil um alte Reichslehen, die parallel seit der Zeit der Eroberung der Ostmark unter Karl dem Großen vorbestanden, was ja auch dadurch untermauert ist, dass beide Familien, die Ebersberger und die Pabonen, mit den älteren Wilhelminern, dem wichtigsten Grenzgrafengeschlecht in der Ostmark des 8. und 9. Jahrhunderts, verwandt waren (beide durch Einheirat). So konnte der österreichische Besitz schon auf diese zurückgehen. Graf Wilhelm I. hatte z. B. schon 833 an St. Emmeram in Regensburg Güter bei Linz übertragen, vor 853 gelangte das gesamte Gebiet zwischen Naarn, Aist, Donau und dem Nordwald an Regensburg (MGH, DD K. I., Nr. 88). Zu den Referenzen bezüglich der Wilhelminer und Ebersberger und ihrer Verbindungen zu den Pabonen siehe weiter oben. Für eine erneute Belehnung Pabos I. mit dem Gut Nöchling durch Kaiser Otto III. (über Herzog Heinrich) spricht neben den alten Lehenstatbeständen auch die Tatsache, dass er bei Kaiser und Herzog in besonders hohem Ansehen stand, weil er bei Heerfahrten nach Rom (996, Kaiserkrönung, und 998, Vertreibung des Gegenpapstes Johannes Philagatos) die Sache des Kaisers unterstützt hatte. In Zusammenhang mit den niederösterreichischen Gütern verdient auch der Ort Pabneukirchen in der Nähe von Nöchling Aufmerksamkeit: Er verweist mit seinem Namen entweder auf die wilhelminische oder burggräfliche Linie der Pabonen (Pabo war in beiden Familien Leitname). Ein anderer Teil der niederösterreichischen Besitzungen, z. B. der Markt Persenbeug selbst, wurde jedoch unstreitbar erst durch die Verheiratung Berthas von Babenberg mit Burggraf Heinrich III. von Regensburg erworben. Zu Morgengabe der Babenberger gehörten die Märkte Ypps und Persenbeug, sowie alles was dazu gehört. Dieser Besitz fiel später nach dem Aussterben der landgräflichen Linie wieder an die Markgrafschaft Österreich zurück: "Der marchgrave Liupolt von Osterrich gab zu einer siner tohter den marcht ze Ibs unt Persenpiuge unt allez daz æigen daz dar zu gehoret, liut unt gut. diu starb an erben, unt geviel daz æigen wider an daz lant..." Aus dem Landbuch von Österreich und Steier, Anhang zu Jan Enikels Fürstenbuch, um 1245, in: MGH, Deutsche Chroniken, S. 682.

[21] Siehe Ried: Regesten…, S. 28.

[22] Das Verbot des Laienbenefiziums und Mietpriestertums bei Eigenkirchen war über Ivo von Chartres und andere Kirchenrechtler zum allgemeinen Rechtsgut geworden und ging schließlich als Kanon 2 des Zweiten Laterankonzils 1139 in das Kirchenrecht ein, es harrte aber nicht nur zu der Zeit, als die Urkunde von St. Oswald unterzeichnet wurde, sondern auch noch weitaus später der generellen Umsetzung. Mit anderen Worten, es wurde weit und breit von den Grundherren missachtet.

[23] Es ist in der Urkunde mit dem Synonym "prebenda plebani sacerdotis", d. h. Pfründe eines Pfarrpriesters, belegt.

[24] Spenden für gottesdienstliche Tätigkeit.

[25] Gebühren für die Spendung bestimmter Sakramente wie z. B. Tauf- und Sterbesakrament.

[26] Diese Aufgaben waren ab dem 12. Jahrhundert wegen der rasch anwachsenden Zahl der Landpfarreien auf nachgeordnete Funktionsträger des Bischofs, die Landarchidiakone und Landdekane, verteilt worden, welche jedoch in der vorliegenden Urkunde keine Erwähnung finden. Siehe hierzu auch R. Bauerreiss: Kirchengeschichte Bayerns, Bd. 3, Das 12. Jahrhundert, St. Ottilien 1951, S. 96f.

[27] Um die anhaltenden Missstände des Eigenkirchenwesens zu überwinden, entwickelte die nachgratianische Kanonistik und das konziliare und päpstliche Recht Alexanders III. dieses "ius patronatus". Seine Grundlage bildete nicht mehr das Eigentums- und Nutzungsrecht an einer Kirche, sondern die Fürsorge für eine Kirche, d. h. der Verdienst, für einen Kirchenbau eigenen Grund und Boden gestiftet, den Kirchenbau aus eigenen Mitteln finanziert und das Benefizium mit eigenen Mitteln ausgestattet zu haben. Das Patronatsrecht räumte laikalen oder auch geistlichen Patronen bei Vakanz des Benefiziums das Recht der Präsentation eines geeigneten Geistlichen an den "ordinarius loci", d. h. an den Ortsbischof ein, schränkte dafür das Recht auf kirchliche Abgaben oder Zugriffe auf den Zehnten massiv ein, nämlich auf den persönlichen Notfall. Aber auch dieses Recht wurde schon im 4. Lateran-Konzil 1215 und erst recht in den folgenden Jahrhunderten wieder erheblich aufgeweicht. Wenn sich im vorliegenden Fall die Burggrafen Heinrich und Friedrich von Regensburg zu ihrem eigenen Nachteil dazu bekannten, zeigt dies ihre kirchen- und papstfreundliche Haltung.

[28] Siehe hierzu F. Röhrig: Leopold III. der Heilige, Markgraf von Österreich, Wien-München 1985, S. 112.

[29] Siehe z. B. H.-J. Mierau: Vita communis und Pfarrseelsorge, Studien zu den Diözesen Salzburg und Passau im Hoch- und Spätmittelalter (Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 21), 1997. C. Brückner: Das ländliche Pfarrbenefizium im hochmittelalterlichen Erzbistum Trier, Dissertation, Göttingen 1997. U. Stutz: Geschichte des kirchlichen Benefizialwesens von seinen Anfängen bis auf die Zeit Alexanders III., Bd. 1, Abschnitt 1, 1895, Neuauflage Darmstadt 1972.

[30] Siehe U. Stutz: Die Eigenkirche als Element des mittelalterlich-germanischen Kirchenrechts, 1895, Neuauflage Darmstadt 1959, S. 49.

[31] Die genealogische Zuordnung der Pabonen zu einem Zweig den älteren Babenberger erschloss M. Mayer nur aufgrund von Indizien. Siehe M. Mayer: Geschichte der Burggrafen…, S. 10. Die Abhängigkeit der jüngeren Babenbergern von den älteren wird heute bezweifelt, zumindest was den Mannesstamm betrifft. Siehe K. Lechner: Die Babenberger…, S. 39ff. Auf die genealogischen Wurzeln der Pabonen bei den älteren Wilhelminern, dem Grenzgrafengeschlecht der Ostmark unter den Karolingern Ludwig dem Deutschen bis Arnulf von Kärnten, und ihre Verwandtschaft mit dem Grafenhaus Ebersberg, über Graf Pabo von Kühbach und seiner Frau Willibirg von Ebersberg, wurde bereits hingewiesen. Graf Pabo von Kühbach soll ein Sohn Poppos von Kühbach, dieser wiederum ein Sohn des älteren Babenbergers Heinrich und seiner Frau Kunigunde gewesen sein. Poppo wurde 953 mit Teilen des westlichen Donaugaus belehnt. Siehe hierzu auch H. C. Faußner: Zur Frühzeit der Babenberger in Bayern und Herkunft der Wittelsbacher, Ein Kapitel bayerisch-österreichischer Geschichte aus rechtshistorischer Sicht, Sigmaringen 1990.

[32] Bekannt wurden nur zwei Defensivschläge gegen die Ungarn.

[33] K. Lechner gibt als markantes Datum das Jahr 1014 an, als Bischof Berengar von Passau durch Kaiser Heinrich II. Grund und Boden für die Errichtung von 5 Mutterpfarreien erhielt: Herzogenburg, Tulln, Krems, Sigmarswerde-Kirchberg am Wagram und Stockerau. Diese Pfarreien traten an die Seite der Urpfarreien, die schon im 9. und 10. Jahrhundert gegründet worden waren. Eine zweite Gründungswelle lag in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts, ein dritte und vierte im 12. Jahrhundert. Siehe K. Lechner: Die Babenberger…, S. 98ff.

[34] Stellvertretend für viele andere seien die Kirchen von Kuenring, Bad Fischau, Ebreichsdorf oder Markgrafneusiedl genannt, an denen man die Quadertechnik noch heute erkennen kann.

[35] Kriegerische Auseinandersetzungen werden z. B. berichtet für die Jahre 1147, 1175, 1176 (besonders schlimm) und 1178. Siehe Annales Austriae, in MGH SS, Bd. 9, S. 479ff. Dass die Burgen den Kirchorten meist nachfolgten und nicht vorangingen - ein Phänomen, welches wir auch bei den Kirchen in Altbayern antreffen - fiel auch dem Experten K. Lechner auf. Siehe K. Lechner: Die Babenberger…, S. 100.

[36] Hadmar II. von Kuenring hatte sie nach dem Patronatsrecht errichtet. Im Jahr 1197 wurde dieses Recht durch Bischof Wolfger von Passau urkundlich bestätigt. Hadmar II. gehörte wie sein Vater zur engsten Umgebung der Babenberger-Herzöge und wurde als Geiselnehmer des englischen Königs Richard Löwenherz auf Burg Dürnstein bekannt.

[37] Siehe K. Lechner: Die Babenberger…, S. 99.

[38] Siehe Annales Austriae, in MGH SS, Bd. 9, S. 479ff.

[39] Über die Konfiguration derartiger Kirchen herrscht allerdings weitgehend dokumentarische Stille. Der Bericht der "vita Altmanni", dass es vor der Regierung Bischof Altmanns (1065-1085) von Passau in der Mark keine Stein- sondern nur Holzkirchen gegeben habe, ist sicher falsch, denn nicht nur archäologische Befunde sprechen dagegen, sondern auch Ortsnamen wie z. B. "Steinakirchen" (gegr. 976/979).

[40] Die Frühdatierung im 12. Jhd. beruht eher auf quellenkritisch-historischen, die spätere Datierung auf bauanalytisch-kunsthistorischen Argumenten. Siehe hierzu die Referenzarbeiten von R. Zehetmayer: Die Geschichte der Burg und die Baugeschichte der Propstei Zwettl nach schriftlichen Quellen - und von T. Kühtreiber: Studien zur Baugeschichte des Gebäudekomplexes auf dem Zwettler Propsteiberg, Die Ergebnisse der Bauuntersuchungen von 1998 -, beide in: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich, Neue Folge 69-71, St. Pölten 2007, S. 283ff.

[41] Siehe T. Kühtreiber: Studien zur Baugeschichte…, S. 344ff.

[42] Dieser Herrenbau, dessen romanische Ostfassade zum Teil noch im Mauerwerk der jüngeren Propstei nachzuweisen ist, wurde 1231 bei einem Aufstand der Kuenringer gegen Herzog Friedrich II. zerstört, wohingegen die Kirche bestehen blieb. Siehe R. Zehetmayer: Baugeschichte Propstei Zwettl…, S. 287ff., auch: H. Fillitz (Hrsg.): Geschichte der bildenden Kunst in Österreich, Bd. 1, Früh- und Hochmittelalter, 1998, S. 269.

[43] Die Stadt wird 1132 bereits erstmalig erwähnt, die Erhebung zur Stadt erfolgte im Jahr 1200 durch Herzog Leopold VI.

[44] Das über 150 Jahre nach der Erbauung gezeichnete Bild hat auf die Darstellung eines Chorquadrats zwischen Apsis und Langhaus verzichtet, der Turmreiter auf der Westfassade ist in einen Westturm transformiert. Ob die Obergeschoßfenster paarig ausgeführt waren, muss trotz gleichartiger Darstellung auf einer barocken Reproduktion des Bildes im sog. Bauplan 42 offen bleiben, da letztere Quelle von der erstgenannten direkt abhängt.

[45] Siehe R. Lechner: Wehrkirchen und Schutzheilige, in der Reihe: Wechsel, Bucklige Welt, Berndorf 2008.

[46] Zur Begriffsbildung in Österreich trugen v. a. die Veröffentlichungen K. Kafkas bei, in denen die romanischen Kirchenbauten meist unterschiedslos zu den gotischen Bauten aufgeführt wurden. Siehe z. B. K. Kafka: Wehrkirchen Niederösterreichs, Bd. 1 und 2, Wien 1969 und 1970, K. Kafka: Wehrkirchen Kärntens, Bd. 1 und 2, Wien 1971 und 1972, K. Kafka: Wehrkirchen Steiermarks, Wien 1974.

[47] Die Kirche von Thernberg wurde schon 1147 geweiht und hat einen Obereingang zu einer Westempore, der Vorgängerbau von St. Peter in Schönau wurde 1120 erbaut und hat verborgene Aufgänge ins Dachgeschoß. Romanisch ist auch das Obergeschoß an der Rundkirche von Scheiblingskirchen. In der Wiesmather Kirche führt eine verborgene Treppe im romanischen Mauerwerk des Triumphbogens in das Dachgeschoß.

[48] Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch die jüngste Bauforschung in Zwettl. So resümiert z. B. T. Kühtreiber in seiner Analyse über die Propsteikirche, wenn auch von ganz anderen Argumenten als den überwiegend prosopographischen dieser Arbeit ausgehend: "…sollte m. E. von der Idee eines Primärnutzens ausgegangen werden, der für das profane Obergeschoß über dem Saalraum in der allgemeiner definierten Funktion eines ‚Bergeraumes‘, v. a. aber wohl für landwirtschaftliche Produkte in Nicht-Krisenzeiten, und für den Raum über dem Chor als ‚Schatzkammer‘/sagrer thesenhaft formuliert werden soll. Doch auch diese Elemente machen die Propsteikirche - um mit Zeune zu sprechen - zu einem ‚Schutzbau‘ und nicht zu einem Wehrbau!" Siehe T. Kühtreiber: Baugeschichte…, S. 347.

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