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Der geschichtliche Hintergrund

"Dies und seinen tiefen Glauben erweist die Zierde der erbauten Kirchen, die Bauart der Mauern und Häuser, doch nicht die Tagesstunde…" [01]

Die Rolle der Pabonen

Viele der hier vorgestellten Landkirchen weisen eine erstaunliche Größe auf und wurden obendrein in toto in aufwändigster Bauweise als vollständige Quaderbauten errichtet. Der Vorstellung, dass ein solcher Kirchenbau allein dem inbrünstigen Glauben und sozusagen "ehrenamtlichen" Engagement einer mittelalterlichen Dorfgemeinschaft entsprang, muss man den Aufwand und die Kosten entgegenhalten, die er nach sich gezogen haben dürfte. Bei vergleichbaren Bauten, den romanischen Donjons im Westen Frankreichs, wies der amerikanische Wissenschaftler B. Bachrach in einer detaillierten Analyse die hohen finanziellen Belastungen durch derartige Bauwerke nach [02]. So musste der Kalorienbedarf eines einzigen Steinmetzen und seiner Hilfsarbeiter durch nicht weniger als die Produktionskraft von ca. 25 Landarbeitern (!) gedeckt werden, was bei den Donjons nicht selten dazu führte, dass man die Steinmetzarbeit auf die wichtigsten Teile wie die Eckquaderung reduzierte. Gleiches gilt für den Burgenbau des Hochmittelalters, der deswegen nahezu ausschließlich mit Bruchstein bewältigt wurde.

Um wie viel höher muss der Mitteleinsatz ausgefallen sein, wenn das ganze Bauwerk einschließlich Innen- und Außenschale mit sorgfältig behauenen Quadern versehen wurde und dabei nicht selten das harte Ausgangsmaterial Granit zur Anwendung kam, welches lediglich mit dem Spitzmeißel und nicht mit dem Zahneisen bearbeitet werden konnte [03]! Selbst die Mittel eines adeligen Landsassen reichten in der Regel für einen solchen Bau nicht aus, vielmehr war das Engagement eines übergeordneten Grundherren aus dem Hochadel vonnöten, dem allein ja auch das Recht, eine Kirche zu stiften, zustand. Über die rechtlichen Voraussetzungen und die Baukosten hinaus spricht die flächendeckende Einrichtung von Kirchen mit einem Profangeschoß - in Teilen der Oberpfalz und Niederbayerns kann man geradezu von einem Netz sprechen - für ein regionales Konzept, welches lokale Zuständigkeiten weit überschritt.

Doch über die Gründer und Förderer dieser Gotteshäuser herrscht weitgehend dokumentarische Stille. Nur bei einer ähnlichen Konstruktion im benachbarten Niederösterreich sind Gründungszweck, Gründungsdatum und Gründungsperson in einer Urkunde überliefert. Die Kirche St. Oswald im südlichen Waldviertel ist heute Zentrum einer größeren Pfarrgemeinde gleichen Namens. Sie wurde von Burggraf Heinrich III. von Regensburg erbaut und im Jahr 1160 mitsamt allen Besitzungen als Keimzelle eines neuen Kirchdorfes und Pfarrsprengels dem Bistum Passau unterstellt. Bischof Konrad von Passau ratifizierte damals diese Urkunde, die weiter unten noch eine ausführliche Würdigung erfährt.

Auffallenderweise liegen nahezu alle hier aufgeführten Kirchen im Herrschafts- und Einflussgebiet der Burggrafen von Regensburg, wie die nächste Abbildung verdeutlicht!

Die Burggrafen von Regensburg sind genealogisch der Familie der Pabonen zuzuordnen [04]. Über mehr als zwei Jahrhunderte, von 976 bis 1184, gaben sie ihr Amt von einer Generation an die nächste im Erbgang weiter. Ihr Amtssitz als Burggrafen von Regensburg lag in Regensburg, ihre Stammburgen bei Riedenburg an der Altmühl und bei Stefling am Regen. Letztere wurde um 1143 Zentrum der Landgrafschaft Stefling.

In kognatischen Seitenlinien waren die Pabonen auch in Abensberg und Abenberg, auf Burg Rotteneck in der Hallertau sowie auf einer Reihe von Burgen des ehemaligen Nordgaus, im Bereich der Flüsse Altmühl, weiße und schwarze Laber vertreten [05]. Gerade im Umfeld dieser Sitze lassen sich Kirchen mit profanem Obergeschoß in frappierender Dichte und Häufigkeit nachweisen.

Dagegen sind die Profangeschoßkirchen in den benachbarten Grafschaften Cham-Vohburg, Bogen, Wittelsbach-Scheyern, Lechsgemünd, Frontenhausen auffallend wenig bis gar nicht vertreten!

Die folgende Abbildung setzt die Standorte der Kirchen mit den nachgewiesenen Besitzungen der Pabonen (Allodien und Lehen), so wie sie in der Dissertation von M. Mayer und anderen Quellen aufgeführt sind, in Beziehung [06]. Es findet sich eine auffallende Koinzidenz. Dabei ist zu achten, dass neben der Stadtherrschaft in Regensburg ("Burggrafschaft") die ländliche Amtsgrafschaft der Pabonen (aufgegangen in der "Landgrafschaft") vom Süden der heutigen Hallertau und dem westlichen Donau- und Kelsgau auf der Höhe von Eichstätt bis hinauf in die heutige Nordoberpfalz reichte [07].

 
Die Kirchenstandorte sind mit roten Kreuzen, der Besitz der Pabonen ist mit blauen Punkten markiert.

Der gelegentlich geäußerten Meinung, dass das Verbreitungsmuster dieser Kirchen nur das Ergebnis von Erhaltungszufällen sei [08], möchten wir uns nicht anschließen: Zu auffällig ist das Verteilungsmuster und die Dichte der erhaltenen Kirchen in den Kernzonen! Im Übrigen konnten wir für die dem Kirchenbau folgenden Jahrhunderte kein kriegerisches oder sonstiges Ereignis ausmachen, welches durch systematische Zerstörung oder andere Phänomene die zwischen den Schwerpunkten liegenden Leerräume in Süddeutschland derart spezifisch verursacht hätte.

Angesichts der engen Korrelation zwischen den Kirchenstandorten und dem Besitz der Pabonen liegt es auf der Hand, in den Vertretern dieses hochadeligen Geschlechts die eigentlichen Initiatoren und Förderer der hier untersuchten Kirchen zu sehen. Wir wollen im Weiteren diese Hypothese überprüfen und durch eine Reihe von Überlegungen und zusätzlichen Informationen abzustützen versuchen. Unter Durchleuchtung der näheren Zeitumstände in den Jahren zwischen 1150 und 1200 sollte es auch gelingen, der Zweckbestimmung der profanen Obergeschoße näher zu kommen.

Was die Genealogie des Pabonen-Geschlechts anbelangt, so liegt derzeit keine umfassende, quellenkritische Arbeit vor, die auch die neueren Quelleneditionen ausreichend berücksichtigt. Deshalb ist der Interessent zunächst auf die Vorarbeiten von K. A. Muffat, F. Wittmann und M. Mayer aus dem 19. Jahrhundert angewiesen, die sich ausführlicher mit der Thematik beschäftigten, aber leider nicht frei von Lücken, Fehlern und Inkonsistenzen blieben. In zwei Fällen hatte dies für die vorliegende Arbeit derartige Konsequenzen, dass es unabdingbar wurde, die ersten und letzten Generationen der Burggrafen von Regensburg erneut und detaillierter als zuvor aufzurollen. Um das Verständnis des folgenden Abschnitts zu fördern, sei jedoch schon an dieser Stelle Grundsätzliches über das Geschlecht der Pabonen vorausgeschickt.

Nach allem, was man heute davon weiß, fungierte der Burggraf von Regensburg unter Wahrung der königlichen Rechte, vor allem der fiskalischen, als Stadtgraf von Regensburg und seines Umlandes. Als Herr des weltlichen Teils der Stadt stand er in der fortgesetzten Tradition des "vicarius regis" karolingischer Prägung und war nur seinem Souverän unterworfen, nämlich dem König bzw. Kaiser. Sein Amt wurde seit Pabo I., der sogar ins Kaiserhaus eingeheiratet haben soll [09], vom Vater auf den Erstgeborenen, ersatzweise auch auf die nachgeborenen Söhne übertragen. Nacheinander amtierten als Burggrafen von Regensburg Pabo I. (bis ca. 1001), Rupert (bis ca. 1035), Heinrich I. (bis ca. 1088), Heinrich II. (bis 1101), Otto I. (bis ca. 1142), Heinrich III. (bis ca. 1171), Friedrich (bis ca. 1181) und als letzter dessen Bruder Heinrich IV. (bis zum 26. November 1184) [10]. Die landgräfliche Linie repräsentieren die Landgrafen Otto II. (1143-1184), Friedrich (um 1184), Heinrich (bis 1184) und Otto III. (bis 1196).

Dabei scheint Heinrich II. nicht der Vater, wie noch M. Mayer meinte, sondern der ältere Bruder Burggraf Ottos I. gewesen zu sein, wofür K. Lechner anhand von Urkunden für das Stift Göttweig triftige Argumente beibrachte. [10a]

Was den Bau der Obergeschoßkirchen anbelangt, sind vor allem die letzten Generationen von besonderem Interesse, Ihnen wird deshalb ein großer Abschnitt dieser Arbeit gewidmet. Bei der Bewertung der Leistungen dieser Familie lohnt es sich im Großen und Ganzen kaum, zwischen der burggräflichen und der landgräflichen Linie besonders zu unterscheiden, denn die formale Trennung war erst kurz vor Ende der Dynastie erfolgt und hatte keine großen territorialen oder politischen Verwerfungen nach sich gezogen, da sich beide Linien bis zuletzt in enger familiärer Verbindung gegenseitig vertraten. Mehr hierzu weiter unten.

In der Feudalpyramide kam der amtierende Burggraf von Regensburg sogleich nach den Markgrafen, auf einer Ebene mit den Pfalzgrafen und noch vor den Grafen stehend.

Seine Rechte, die zum großen Teil aus der Karolingerzeit herrührten, umfassten judikative und exekutive Elemente, worin er sich mit dem Bischof und dessen weltlichem Vertreter, dem Domvogt [11], in der Stadtherrschaft von Regensburg ergänzte. Als oberstem Gerichtsherrn des weltlichen Teils der Stadt oblag ihm u. a.

  • die hohe und niedere Gerichtsbarkeit,

  • die militärische Sicherung der Mauern und Straßen,

  • die Verteidigung der Stadt im Angriffsfall,

  • die Eintreibung gewisser Steuern,

  • diverse Zoll-, Markt- und Geleitrechte

  • und eventuell sogar das Münzrecht.
Hohe und niedere Gerichtsbarkeit sowie Zoll- und Geleitrechte waren auch Merkmale der um 1143 gebildeten Landgrafschaft Stefling.

Aus den vielfältigen Rechtstiteln und Tätigkeitsfeldern flossen den Burggrafen von Regensburg und Landgrafen von Stefling erhebliche Einnahmen zu. Ausführlicher informieren über diese Themen Aufsätze von A. Schmid im Symposium-Band "1000 Jahre Stefling, 996-1196" [12] und von J. Friedl in den "Verhandlungen des Historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg" [13], daneben auch die Arbeiten und Bücher P. Schmids zur Stadtgeschichte Regensburgs [14].

Aufgrund ihrer Einnahmen aus dem Burg- und Landgrafenamt sowie durch geschickte Heiratspolitik gelang es den Pabonen, ihren Allodialbesitz im Lauf der Generationen sukzessiv zu vergrößern, bis weit ins heutige Niederbayern und in die Oberpfalz hinein, aber auch bis nach Niederösterreich. Daneben verfügten sie über etliche Reichs- und Bischofslehen, wobei sich erstere bis ins Bistum Eichstätt und ins österreichische Waldviertel erstreckten, letztere bis ins untere Inntal hinein, von Kufstein über Breitenbach (Schintelburg) bis nach Kramsach, vom Brixen- und Spertental (Schwaighöfe und Burg Sperten bei Kirchberg) bis nach Kitzbühel [15]. Ein Teil der Reichslehen war, wie man heute weiß, durch die Hand des bayerischen Herzogs vermittelt. Ansonsten übten die Burggrafen ihr Amt jedoch relativ unabhängig vom amtierenden Herzog aus, wenngleich meist in gutem Einvernehmen mit diesem, was auch daran erkenntlich ist, dass sie regelmäßig dessen Landtage besuchten.

Über den Besitz der großen Klöster von Regensburg wie St. Emmeram, St. Veit in Prüll und St. Georg in Prüfening übten die Burggrafen eine Zeit lang die Klostervogtei aus; bei anderen betätigten sie sich als Gründungsherren (Kloster St. Nikolaus in Walderbach, Schottenkloster St. Jakob in Regensburg, St. Walburg in Eichstätt). Man tut sich heute schwer, die Rechte und Pflichten der Klostervögte genau zu umreißen. Einen Bedeutungsaufschwung hatte die Vogtei wohl nach dem Wormser Konkordat von 1122 erfahren, als es notwendig wurde, die bona ecclesiastica einer kirchlichen Institution (Dotationsgut, Kapitel- oder Stiftsgut, zweckbestimmtes Gut und vormaliges Frauengut) von ihren bona saecularia, d. h. dem Reichslehensgut, zu unterscheiden und unterschiedlich zu organisieren. Während erstere ganz in der Verfügungsgewalt der geistlichen Würdenträger (Bischöfe, Äbte) standen, wurden letztere durch königliche Investitur überlassen und unterstanden deshalb dinglich dem Vogt als Vertreter des Reiches [16].

In ihrer Ministerialität für die staufischen Herrscher Konrad III. und Friedrich I. Barbarossa einerseits und die Welfen-Herzöge von Bayern andererseits unterlagen die beiden letzten Pabonen-Generationen einer besonderen Belastungsprobe. Zum Ende des 12. Jahrhunderts war sowohl die burggräfliche als auch die landgräfliche Linie der Familie erloschen und das Burggrafenamt von Kaiser Friedrich Barbarossa eingezogen [17]. Zu dieser Zeit sistierte auch in Bayern der Bau der Kirchen mit profanem Obergeschoß.

Ehe nun im Folgenden die Bezüge der Kirchen zu den Burggrafen von Regensburg resp. Riedenburg und Landgrafen von Stefling weiter herausgearbeitet werden, wenden wir uns zuvor nochmals den Kirchenbauten als solchen zu und stellen zunächst eine in den Inventarien immer wieder erwähnte Zweckbestimmung vor.

Die "Kapelle am Herrensitz"

In den Standardwerken der Kunstgeschichte wird ein Großteil der hier besprochenen Kirchen bautypologisch als "Kapelle am Herrensitz" apostrophiert, erkennbar an ihren Westemporen und ihren Obereingängen in der Fassade, in einigen Metern Höhe.

Demnach habe in unmittelbarer Nachbarschaft der jeweiligen Kirche ein Herrenbau gestanden. Die ortsansässigen Edelfreien resp. Ministerialen eines übergeordneten Grundherren hätten zum Gottesdienst die Westempore der Kirche über eine hölzerne Brückenkonstruktion, die vom Burggebäude zum oberen Außeneingang der Kirche führte, betreten, während das Gesinde und das Landvolk den unteren Eingang und den unteren Kirchenraum benutzen mussten.

Die Westemporen fungierten so als Herrschaftsemporen, wie sie für größere Kirchenbauten, z. B. die Pfalzkirchen, schon seit der Karolingerzeit nachzuweisen sind. In der ländlichen Oberpfalz ist das Aufkommen der Westempore übrigens weit vor dem Entstehen der Kirchen mit Profangeschoß anzusetzen, etwa auf die Mitte des 10. Jahrhunderts. Der Nachweis gelang durch Ergrabung eines entsprechenden Pfostenfundaments in Bau 1 der Kirche "Unserer Lieben Frau" in Oberammerthal, die wohl im 12. Jahrhundert um ein profanes Obergeschoß ergänzt wurde [18]. In Regensburg gehören die Kirchen St. Leonhard und St. Veit in Prüll zu den frühesten Bauten mit Westempore [19].

Schloss Katzberg bei Cham, Stich von M. Wening (1645-1718), um 1716. Deutlich erkennbar sind der Bezug der Kirche zum Herrenhaus und die Brückenkonstruktion, die beide verbindet. Das Fenster an der Südfront der Kirche und die Höhe des Langhauses sprechen für ein profanes Obergeschoß.
In der Tat lassen sich bei den meisten der hier erfassten Kirchen steinerne oder hölzerne Westemporen und häufig auch beigeordnete Edelsitze dokumentarisch nachweisen. Nur wenige von diesen Sitzen sind jetzt noch substanziell erfassbar, z. B. wenn sie die Kirchen in ihren Gebäudekomplex integrierten [20] oder die Kirchen selbst durch Aufsatz von Obergeschoßen zum Hauptgebäude des Sitzes erweiterten [21]. Die meisten der Sitze gelten dagegen als "abgegangen", so dass heute keinerlei Rückschluss mehr auf ihre Größe und Konfiguration im 12. Jahrhundert gezogen werden kann. Im Umkehrschluss erfolgt die Annahme eines früheren Edelsitzes in manchen Fällen allein durch den Nachweis einer Herrschaftsempore mit externem Obereingang, was u. E. nicht ganz genügt [22].

St. Ägidius in Schönfeld (Westfassade). Deutlich erkennbar ist der zugesetzte und mit einem Fensterchen versehene Obereingang zur Westempore und zum profanen Obergeschoß. An der völlig glatten Fassade und dem Fehlen von Aussparungen von Pfostenlöchern ist erkenntlich, dass der Brückenanschluss an ein Herrenhaus a priori nicht vorgesehen war.
Die Bezeichnung "Kapelle am Herrensitz" suggeriert, dass die Errichtung der Kirche zeitgleich mit dem Bau der Edelsitze erfolgt sei. Dies ist jedoch nicht der Fall, ganz im Gegenteil. In den meisten Fällen scheint der Bau der Kirche dem des Herrenhauses um geraume Zeit vorangegangen zu sein. So weisen viele Kirchen an den Obereingängen glatte Fronten und gar keine Konstruktionsmerkmale auf, die auf den primären Anschluss eines Herrenhauses durch Brückenkonstruktion hindeuten (wie Maueranschlüsse, Kragsteine, Pfostenlöcher o. ä.) [23].

In diesem Zusammenhang erscheint es auch ungünstig, diese Kirchen mit Profangeschoß als "Bergfriedersatz" zu bezeichnen, wie verschiedentlich geschehen ist [24]. Der Begriff "Bergfried" war im 12. Jahrhundert kaum in Gebrauch, Strukturen, die die Bezeichnung "gemauerte Burg" bzw. "Bergfried" im hoch- und spätmittelalterlichen Sinn an einem solchen Sitz rechtfertigen würden, sind zum Erbauungszeitpunkt in nahezu keinem Fall nachzuweisen [25].

Dass ein kleiner Teil der Kirchen später in Burganlagen integriert wurde, bleibt unbestritten. Dass dies jedoch nachträglich erfolgte, erkennt man meist schon mit bloßem Auge, z. B. an anderweitig nicht erklärbaren Mauernähten und Wandanschlüssen [26], oder auch an der Tatsache, dass in einigen Fällen das Terrain um die Kirchen herum nachträglich abgetragen oder aufgeschüttet wurde, z. B. zur Bildung eines Burghofes [27].

Geradezu exemplarisch für den zeitversetzten Burgenbau ist die romanische Kapelle von Nassenfels, deren eindrucksvolle Reste in der Basis eines ca. 37 m hohen Bergfrieds stecken. Es ist baugeschichtlich eindeutig geklärt, dass dieser Turm unter Aufgabe des Sakralraumes in mindestens zwei Phasen erst nachträglich über dem quadratischen Chorraum der Kapelle errichtet wurde [28].

Wenn man diese baulichen Gegebenheiten berücksichtigt, kommt man zum Schluss, dass bei den Kirchen mit profanem Obergeschoß nicht immer a priori die Errichtung eines steinernen Nachbargebäudes mit Brückenanschluss resp. einer Burganlage vorgesehen war.

Dies gilt insbesondere für die relativ kleinen romanischen Backsteinkirchen mit Obergeschoß im Bereich der südwestlichen Hallertau. In vielen Fällen wird zum Erbauungszeitpunkt der Kirchen der beigestellte Edelsitz die Dimension eines bäuerlichen Gutshofes kaum überschritten haben, was oft noch der heutigen Konfiguration entspricht.

Das Gut Aicholding bei Riedenburg ist der einzige Standort einer Profangeschoßkirche, bei dem sich die mittelalterliche Disposition der Gebäude bis heute erhalten hat. Doch gilt auch das nur bedingt, denn das originale Herrenhaus wurde im Dreißigjährigen Krieg zerstört.
So wird man den Obereingängen zur Zeit der Erbauung noch eine weitere Funktion zuweisen müssen, die nicht primär mit den zeitversetzt entstandenen Adelssitzen zusammenhängt, sondern mit der Funktion der profanen Obergeschoße als solcher. Wir werden später noch ausführlich darauf eingehen.

Trotz aller Ausnahmen und ungeachtet der eigentlichen Bedeutung der Profangeschoße, die zunächst weiterhin ungeklärt bleiben muss, kann man jedoch wegen der Häufigkeit der assoziierten Herrensitze zur Auffassung gelangen, dass die Kirchen zumindest zum Zeitpunkt ihrer Erbauung für die Lage an einem künftigen Edelsitz projektiert wurden, mithin ein künftiges Herrschaftszentrum markieren sollten [29].

Da sie in der Tat nach der Erbauung meistens einem Ministerialen, d. h. einem Dienstmann des übergeordneten Lehensherrn übertragen wurden, könnte man sie in diesem Sinn durchaus als "Ministerialenkirchen" bezeichnen.

Landkirchenbau und Ministerialität

Zwei Drittel der hier katalogisierten Kirchen liegt innerhalb der Grenzen des mittelalterlichen Bistums Regensburg, welches sich - in seinen Dimensionen bereits weitgehend von Bonifatius (739) und Bischof Wolfgang (974) festgelegt - von den Höhen des nördlichen Böhmerwaldes und der Frankenjura bis hinab in die weiten Täler von Isar und Rott erstreckte.

So könnte man vermuten, dass nicht die Burggrafenfamilie, sondern die Bischöfe von Regensburg die treibende Kraft hinter ihrer Errichtung waren. Doch dies ist nicht der Fall, selbst wenn einer von ihnen, Heinrich von Wolfratshausen (1131-1155), eng mit den Pabonen verwandt war (Cousin Burggraf Heinrichs III.)!

Auch wenn die Kirchen im Bistum Regensburg der geistlichen Jurisdiktion und Aufsicht des Regensburger Bischofs unterstanden, müssen sie dem hochmittelalterlichen Usus entsprechend zunächst als Eigenkirchen eines weltlichen oder auch geistlichen Grundherrn angesehen werden, denn die Gründung oder wirtschaftliche Nutzung einer Kirche durch den Diözesanbischof selbst – im Sinne eines bonum ecclesiasticum - war in der damaligen Zeit die absolute Ausnahme.

So waren im Mittelalter der bischöflichen Mensa von Regensburg überhaupt nur 4 Pfarreien inkorporiert: Alteglofsheim, Atting, Donaustauf, Pondorf. Innerhalb des Hochstifts Regensburg finden sich zwar fünf der besprochenen Kirchen - Tiefenthal, Zinzendorf im sog. "Mittergebiet", Krumbach im "Niedergebiet" der "Grafschaft ze Werde", Schönfeld bei der Burg Siegenstein und St. Salvator in Hohenburg -, doch bildeten sich dort die grundherrlichen Befugnisse der Regensburger Bischöfe bzw. die territoriale Einheit des Hochstifts erst in Folge der politischen Entwicklung des 13. und 14. Jahrhunderts heraus, während die allermeisten Orte im 12. Jahrhundert noch als zur Burggrafschaft Regensburg bzw. Landgrafschaft Stefling gehörig zu werten sind. So kann der Bischof von Regensburg in keiner Weise als Gründer dieser vier Kirchen herhalten.

Etwas differenzierter muss man die Verhältnisse im Bistum Eichstätt sehen; wir werden weiter unten ausführlicher darauf eingehen.

Auch die allermeisten weltlichen Grundherren innerhalb des Bistums Regensburg scheiden in ihrer Gesamtheit als "Erfinder" oder Erbauer der hier besprochenen Gotteshäuser aus, denn auffallenderweise trifft man in den an die Burggrafschaft angrenzenden, aber innerhalb des Bistums gelegenen Grafschaften Kirchen mit profanem Obergeschoß nur sporadisch oder gar nicht an.

Dies betrifft in besonders auffallenderweise Weise die Grafschaft Bogen, deren Mitglieder traditionsgemäß den Domvogt von Regensburg stellten und damit als Grundherren dem Bistum eng assoziiert waren. Sie hätten mit Gutheißen des Bischofs oder auf eigene Initiative hin durchaus den Bau derartiger Kirchen vorantreiben können, taten es jedoch eindeutig nicht! Mit anderen Worten: In ihrem eigenen Herrschaftsgebiet findet sich nicht eine einzige Kirche, die ihnen sicher zugeschrieben werden könnte.

Ähnliches gilt für die Markgrafschaft Cham-Vohburg [30], die alte Grafschaft der Lechsgünder im Sualafeldgau und auch für die Stammlande der Pfalzgrafen von Wittelsbach, die zur Erbauungszeit der Kirchen kurz vor der Übernahme der Herzogsmacht in Bayern standen (im Jahr 1180).

In den Gebieten der anderen Grafengeschlechter des Herzogtums Bayern finden sich Kirchen mit Obergeschoßen, wenn überhaupt, nur sporadisch und keinesfalls in hoher Dichte. Ausnahme bleiben gewisse Einflusszonen der Wittelsbacher in der heutigen Hallertau, im westlichen Donauraum und in der südlichen Oberpfalz, die sich mit denen der Pabonen verzahnten, wobei jedoch den Wittelsbachern selbst auch in diesen Räumen nicht ein einziger Landkirchenbau sicher zugeschrieben werden kann [31].

So bleibt die unterschiedliche Gewichtung der Kirchen in den Grafschaften zugunsten der Pabonen hoch signifikant!

Dieser Befund wird durch landesarchäologische Untersuchungen an Kirchen bestätigt, die man früher für postromanisch hielt, aber romanische Bauteile enthalten. K. Böhm und K. Schmotz haben z. B. bei den von ihnen untersuchten, romanischen Kirchen in Niederbayern - insgesamt 104 an der Zahl - überhaupt nur zwei identifiziert, denen man eine gewölbte Herrschaftsempore zuschreiben könnte, nämlich die Kirchen in Krumbach und Oberndorf, und drei weitere, auf welche Kriterien der Obergeschoßigkeit zutrafen, die Kirchen in Ebrantshausen, Neukirchen bei Train und Obermantelkirchen. Diese Kirchen liegen jedoch ausnahmslos im Herrschafts- und Einflussgebiet der Pabonen [32].

Die Errichtung der Kirchen setzte ab der Mitte des 12. Jahrhunderts ein und lag somit in einer Zeit sich massiv ausbreitender Ministerialität in den mittleren und unteren Rängen.

Das zurückliegende Jahrhundert hatte im gesamten Reich zu einem rasanten Bevölkerungswachstum geführt, dessen eigentliche Ursachen bis heute nicht ganz geklärt sind [33]. Etwas zeitversetzt erreichte diese Entwicklung auch die Bistümer Regensburg und Eichstätt. Die Zahl der landwirtschaftlichen Anwesen, der Weiler und Hofstellen war sukzessiv gestiegen, was das Erfordernis nach sich zog, nun auch in den Landesteilen, die zuvor noch unerschlossenes Brach- und Waldland gewesen waren, für eine entsprechende Herrschaftsstruktur zu sorgen. Vor allem der von Regensburg aus gestartete Zweite Kreuzzug, aber auch die Italienfeldzüge Kaiser Friedrichs Barbarossa einige Jahre später, versahen die Herzöge und Grafen mit einer neuen Gefolgschaft von Rittern, die, rekrutiert aus den niederen Rängen der Freibauern und Grundholden, nach getanem Heerdienst den Lohn für ihren Einsatz und ihre Treue, und nicht selten auch die Aufnahme in den Adelsstand erwarteten. Diese Ritter waren prädestiniert, als Dienstmannen resp. Ministerialen ihres Grundherrn auf dem Land für Struktur, Recht und Ordnung zu sorgen. Der Einstieg in die Ministerialität war wegen der Erblichkeit der Lehen, die zur selben Zeit einsetzte, so attraktiv, dass nicht selten auch edelfreie Familien auf alte Privilegien verzichteten, um sich in die Dienste eines übergeordneten Hochadeligen zu begeben. Hohe Ministeriale entwickelten sich dabei ihrerseits zu so mächtigen Herren, dass sie eigene Dienstmannen anstellen konnten.

Bezüglich dieser neu entstehenden Herrengeschlechter eröffnet sich ein interessantes Forschungsfeld. Sollten sich die Ministerialen, die zur damaligen Zeit an den Kirchenstandorten lebten, ermitteln und dem Burggrafengeschlecht von Regensburg als Oberlehensherren zuordnen lassen, so wäre der hier geäußerten Urheberhypothese ausreichend Genüge getan.

Doch ganz so einfach, wie sich die Sache im Prinzip darstellt, ist der Ansatz über die Ortsministerialität leider nicht. Rasch stößt man bei der Recherche auf unüberwindliche Grenzen. Um es vorweg zu nehmen:

Wir haben in allen Fällen die Ortsministerialität der Kirchenstandorte zu klären versucht und in vielen Fällen auch klären können, aber keineswegs in allen. Am Ende hat sich dieses Unterfangen insofern als wenig zielführend und auch als Sackgasse erwiesen, als dadurch ein sehr heterogenes, unübersichtliches Bild entstand, welches die großen Linien zu verwischen drohte.

Auf die enormen Schwierigkeiten der Ministerialenforschung hatte schon 1928 F. Heidingsfelder recht treffend hingewiesen:

"Es wäre eine lohnende Aufgabe, der Geschichte des Ortsadels, seiner Herkunft und vor allem auch der Umschichtung, die sich in ihm vollzog, im Einzelnen nachzugehen. Diese Aufgabe lässt sich freilich nur bei eindringendstem Studium, vor allem auch der örtlichen Verhältnisse lösen; nicht selten würden die Ergebnisse auch dann äußerst fraglich bleiben…" [34]

Die Hauptursachen für die bei dieser Analyse aufgetretenen Schwierigkeiten sind wie folgt zusammengefasst:

  • Die Informationen des 12. Jahrhunderts, die heute zur Verfügung stehen, rekrutieren sich fast ausschließlich aus den Urkundensammlungen der Klöster und Landesherrn, sowie aus Annalen und Chroniken. Letztere befassen sich meist nur mit Großereignissen, die Kloster-, Kaiser-, Herzogs- und Grafenurkunden überwiegend mit der Klärung von Eigentumsfragen und Nutzungsrechten, zur Vermeidung oder Beseitigung besitzrechtlicher Unklarheiten. Informationen über die innere Organisation der neuen Pfarrgemeinden sind hier nur äußerst selten zu finden, über den Bau von Landkirchen so gut wie überhaupt nicht.

  • Desgleichen gibt es keine schriftliche Information über die Finanzierung der Bauvorhaben, keine Inventar- oder Rechnungsbücher. Wenn diese Dokumentenarmut selbst Großbauten wie z. B. die Steinerne Brücke oder die Domkirche in Regensburg betrifft, dann erst recht die Kirchen auf dem Land. Auch Salbücher und Urbare sind im 12. Jahrhundert noch eine seltene Ausnahme.

  • Eine Beurkundungstätigkeit in größerem Umfang setzte erst ab dem 13. Jahrhundert ein, d. h. zu einem Zeitpunkt, als der Bau der hier besprochenen Kirchen bereits beendet war und viele alte Grafengeschlechter vor dem Aussterben standen oder bereits ausgestorben waren.

  • Aber auch in den wenigen Fällen guter Urkundenlage ließ eine Auswertung der Zeugenlisten keine lückenlose Klärung und Zuordnung der Ortsministerialität zu. Der Streubesitz der adeligen Grundherren verzahnte sich in der betreffenden Zeit noch relativ stark; selbst wenn sich bereits gewisse Kernzonen heraus kristallisierten, waren größere Flächen geschlossenen Herrschaftsgebietes selbst bei den großen und etablierten Grafschaften eher die Ausnahme. Nicht selten finden sich so in ein- und derselben Landgemeinde Besitzungen verschiedener Lehensherrn, was die Zuordnung sehr erschwert. Im Übrigen war der Versippungsgrad sehr hoch und es testierten Ministeriale unterschiedlicher Provenienz durchaus auch gemeinsam und durcheinander. In solchen Fällen wird die Klärung des Besitzverhältnisses einer Kirche, sofern sie nicht expressis verbis genannt sind, zum Ratespiel.

  • Im Übrigen war der Bau von Landkirchen ein von ideellen Vorstellungen, von Religiosität und Kultursinn getragenes Vorhaben, welches an den "Grenzen" eines grundherrschaftlichen Bezirkes nicht zwangsläufig Halt machen musste, zumal es eine solche feste Grenzziehung im 12. Jahrhundert noch gar nicht gab [35]. Der besondere Konstruktionstyp einer Kirche band sich demnach an einen Wirkungsrahmen, der größer zu ziehen war als das eigentliche Herrschaftsgebiet eines Grafen, abgesehen davon dass er im Einzelfall auch über weite Strecken kopiert werden konnte.

  • Im speziellen Fall der Burggrafen von Regensburg war bei der Überprüfung ihrer Regesten festzustellen, dass diese im Gegensatz zu anderen Fürsten ihrer Zeit eine konziliante Politik betrieben und ein so gutes Verhältnis zu den Nachbargrafschaften pflegten, dass sie in keinem Fall mit diesen in einen Konflikt gerieten. Dies wird weiter unten an Einzelheiten ihrer Biographie immer wieder sichtbar werden. Besonders mit dem Grafenhaus von Abensberg, einer Seitenlinie ihrer Familie, aber auch mit einem Mitglied des Hauses Wittelsbach standen sie in guten Kontakten. Ihre Urkunden wurden deshalb häufig von Vertretern der Nachbargrafschaften gezeichnet, was wiederum die Zuordnung der danach genannten Zeugen erschwert.

  • Nach dem Erlöschen der burg- und landgräflichen Linie der Pabonen in den Jahren 1184 und 1196 entbrannte ein recht heftiger Streit zwischen ihren Nachfolgern um ihre Hinterlassenschaft, was wegen der unsicheren Rechtslage im Bistum Regensburg sogar in einen Landeskrieg mündete, zwischen dem Haus Wittelsbach und den Bischöfen von Regensburg bezüglich der sog. "bischöflichen Lehen".  Hier bestand im 12. Jahrhundert auch innerkirchlich gesehen eine ungute Gemengelage mit vielen Unklarheiten, da speziell aus der Zeit vor 975 n. Chr. diese Lehen dem Bischof und dem Konvent von St. Emmeram gemeinsamen zugestanden hatten, falls nicht sogar noch direkte Rechte der Pabonen darauf lagen. In den Kontrakten des 13. Jahrhunderts, die über die Streitfälle geschlossen wurden und auf die wir weiter unten noch ausführlicher eingehen, findet sich in keinem Fall ein konkreter Hinweis auf die früheren grundherrlichen Rechte der Pabonen - offensichtlich gerade deshalb, weil diese zuvor einseitig usurpiert worden waren. Es scheint, dass der einstige Pabonenbesitz viel umfangreicher war, als die spätere Urkundenlage erweist; vermutlich wurden damals von den streitenden Parteien viele Dokumente bewusst übergangen bzw. beseitigt, um der späteren Anfechtbarkeit eines Besitzübergangs vorzubeugen. Auch scheinen viele Dienstleute der Pabonen in dieser Zeit ihre Ministerialität zugunsten der neuen Machthaber geändert zu haben, ohne dass dies in den Urkunden nennenswerten Niederschlag fand. Dies betrifft u. a. Herrschaften in der ehemaligen Westermannmark (z. B. Velburg, Parsberg) und im Chiemgau. Ausnahme ist die Grafschaft Hirschberg, deren Inhaber recht eindeutig als Rechtsnachfolger der Pabonen im Kelsgau [36] anzusehen sind, wohl mit Zustimmung des Herzogs. Hier ergibt sich das seltene Glück, den Besitz- und Rechteübergang an einigen wenigen Urkunden demonstrieren zu können, wobei auch der Bischof von Eichstätt keine unbedeutende und im Gegensatz zum Regensburger Bischof eine friedliche Rolle spielte [37]. Mehr hierzu weiter unten.

  • Für die eine oder andere Profangeschoßkirche in sehr weiter Entfernung zu Regensburg könnte der Umstand eine Rolle gespielt haben, dass die Frauen der Pabonen bei der Eheschließung familiäres Ideengut über größere Strecken mit sich genommen oder es ihrerseits durch fremde Einflüsse erweitert hatten. Das Wirken der weiblichen Familienvertreter im Hintergrund findet in den Urkunden keinen Niederschlag, da Frauen zur damaligen Zeit mit wenigen Ausnahmen als nicht testierfähig galten.
Summa summarum erbrachte im Zusammenhang mit der Thematik der Obergeschoßkirchen die Zuordnung der Ortsministerialität kaum eine Befundlage von Beweischarakter, und nicht selten verschleierte dieser Ansatz sogar den Blick auf die übergeordneten Zusammenhänge.

Wir wollen abschließend die Problematik am konkreten Beispiel verdeutlichen:

Bei zwei Ortschaften in der Oberpfalz, in denen sich noch heute sehr typenverwandte Landkirchen mit profanem Obergeschoß finden, nämlich in Hof am Regen und in Hof bei Oberviechtach, ist E. Mages der Ausnahmefall geglückt, anhand wiederkehrender Leitnamen in den Zeugenlisten die Ministerialität des 12. Jahrhunderts aufklären und dabei auch die beiden Linien der Hofer sauber trennen zu können [38]. Obwohl Hof am Regen in Sichtweite des Pabonen-Stammsitzes Stefling liegt, saßen weder dort noch in Hof bei Oberviechtach Ministerialen, der der Familie der Pabonen direkt zuzuordnen wären:

  • Die Hofer von Oberviechtach standen um 1158, also gerade im interessierenden Zeitraum, in Diensten der benachbarten Burg Murach und waren damit Vasallen Graf Gebhards III. von Sulzbach.

  • Die Hofer am Regen - Leitfigur ist ein gewisser Marquart von Hof – waren dagegen Ministerialen Pfalzgraf Friedrichs von Wittelsbach.
In beiden Fällen kommt man also den Erbauern der Kirchen sehr nahe, und in keinem Fall handelte es sich dabei um die Dienstmannen der Burggrafen von Regensburg. War dies der Gegenbeweis für obige Hypothese der Urheberschaft?

Keineswegs, wenn man die familiären Verflechtungen näher betrachtet!

  • Die Großmutter Graf Gebhards III. von Sulzbach war die Tochter Burggraf Heinrichs II. von Regensburg und somit ein direkter Abkömmling der Pabonen. Diese Adelheid hatte in zweiter Ehe ins Könighaus Ungarn eingeheiratet und stand in beiden Familien in hohem Ansehen [39]. Graf Gebhard III. und Burggraf Heinrich III. waren wiederum Kampfgefährten bei einem Feldzug Kaiser Friedrichs I. und kannten sich bestens von gemeinsam besuchten Reichstagen. Es bestanden also persönliche Bekanntschaften und familiäre Beziehungen. Was beweist die federführende Rolle des Grafen von Sulzbach bei Bau einer Obergeschoßkirche, wenn seinem Territorium in Einzelfällen eine solche zuzuordnen ist? Oder im Umkehrschluss: Was schließt aus, dass Ideengut aus der Familie der Pabonen in die benachbarte Sulzbacher Grafschaft eingeflossen war? Wohl nichts!

    Als Graf Gebhard III. im Jahr 1167 seinen einzigen Sohn Berengar im Feldzug Friedrichs Barbarossa gegen Rom verloren hatte, sicherte sich der Kaiser im Zug der von ihm betriebenen Erweiterung der terra imperii zunächst durch 2 Verträge die bambergischen Lehen der Sulzbacher, später - gegen die Erhöhung der Summe um 322 Mark – auch die Allodien, u. a. in der Gegend von Nittenau. Nach Erlöschen der Sulzbacher Linie mit dem Tod Graf Gebhards im Jahr 1188 trat der Kaiser direkt dessen Erbe an. Dadurch fielen Landstriche an den Kaiser, in denen einzelne Kirchen mit profanem Obergeschoß standen [40]. Dennoch wäre es unsinnig, den Kaiser als entscheidenden Promotor dieser Kirchen anzunehmen.

    Heilika von Lengenfeld. Detail des Stiftergrabes im Hauskloster Ensdorf, gegründet 1121.

  • Ähnliche Effekte erkennt man auch am zweiten Fall, bei Hof bei Regen:

    Der Grundherr und Besitzer von Hof am Regen war Pfalzgraf Friedrich der "Bärtige" von Wittelsbach. Seine Mutter, Heilika von Lengenfeld (heute Burglengenfeld), war die Tochter des edelfreien Herren Friedrich III. von Pettendorf, Lengenfeld und Hopfenohe, die Gattin Pfalzgraf Ottos IV. von Scheyern-Wittelsbach und die Mutter Herzog Ottos I. von Bayern.

    Ihr anderer Sohn Friedrich hatte Hof am Regen aus dem Pettendorfer Erbe seiner Mutter erhalten. Seine Schwester Adelheid heiratete Landgraf Otto II. von Stefling. Pfalzgraf Friedrich war in der Region zwischen Vils und Regen nicht nur von mütterlicher Seite her seit Generationen verankert, sondern darüber hinaus mit Burggraf Heinrich III. von Regensburg, der eine Tochter der Agnes von Waiblingen, Bertha von Babenberg, geheiratet hatte, verschwippschwägert und eng befreundet; er teilte, wir man im Weiteren noch ersehen wird, nicht nur dessen politische Ansichten, sondern ging mit ihm eine besondere Art von Schicksalsgemeinschaft ein, die Hauptgegenstand im biographischen Teil dieser Arbeit werden wird. Dagegen setzte er sich bereits zu Lebzeiten deutlich von seinem älteren Bruder Otto, dem ambitionierten Pfalzgraf und künftigen Herzog von Bayern, ab und bedachte in seinem Testament kaum dessen wittelsbachischen Stammlande, sondern vielmehr die Pabonen. Auch darauf werden wir später noch ausführlicher eingehen.

    Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten kann man jedenfalls bei der Burgkapelle in Hof am Regen – im Schatten des Pabonen- und des Schwestersitzes Stefling! - kaum von einer "wittelsbachischen Erfindung" sprechen, zumal sie damit ein absolutes Unikat darstellen würde. Eher handelte es sich um eine wittelsbachisch-pabonische Gemeinschaftsgründung, die unter der Tradition und dem Schutz der Burg Stefling stand, selbst wenn die grundherrschaftlichen Zonen ursprünglich getrennt waren. Als die Landgrafen von Stefling ausgestorben waren, fiel wegen der genannten Verwandtschaft deren gesamter Allodialbesitz an das Herzogshaus Wittelsbach.

Fassen wir zusammen:

Der Bischof von Regensburg und sonstige geistliche Würdenträger scheiden als Begründer der romanischen Landkirchen mit profanem Obergeschoß aus, vielmehr kommen prinzipiell als Ideen- und Geldgeber potente Grundherren resp. die Grafenhäuser des heutigen Altbayern in Frage, deren Ministeriale für die bauliche Umsetzung vor Ort sorgten. Dabei erweist es sich jedoch als wenig zielführend, aus der Ortsministerialität allein, soweit sie sich überhaupt für das 12. Jahrhundert sicher definieren lässt, auf die Urheberschaft der Landkirchen mit profanem Obergeschoß zurückzuschließen. Es gilt vielmehr auf ein komplexes Gefüge aus Lehensabhängigkeiten, familiären Verflechtungen, politischen Beziehungen und kulturellen Strömungen zu beachten; es gilt zu berücksichtigen, dass es neben kaum ausgeformten Herrschaftsgebieten auch so etwas wie ein ideelles Einflussgebiet gab, welches den grundherrschaftlichen Kernräumen nicht starr folgen musste, sondern diese im Einzelfall auch deutlich überschreiten konnte. So fanden sich zwar Kirchenbauten mit Profangeschoß auch in den Grafschaften Andechs-Dießen, Sulzbach, Frontenhausen, Weyarn-Falkenstein und Rettenberg, aber deren Bedeutung bleibt insofern nachrangig, als es sich hier nur um Einzelexemplare und nicht um ein Netz von Kirchen handelt.

Hauptindiz dafür, dass die Familie der Pabonen primär für die Entstehung eines Großteils dieser Kirchen verantwortlich zeichnete und ihre Erbauung initiierte, ist und bleibt die Flächendeckung und Dichte der Kirchen in ihrem eigentlichen Herrschaftsgebiet - unabhängig von der Frage, welcher Grundherr im Einzelfall die Baugenehmigung erteilte, welcher Ministeriale die Bauaufsicht führte oder welcher Geistliche die Kirche in der Folge betreute.

 


[01] Der Chronist von Zwettl über den Erbauer einer Kirche mit profanem Obergeschoß, um 1310.

[02] Siehe hierzu B. Bachrach: The Cost of Castle Building, The case of the tower at Langeais, in: The Medieval castle, Romance and reality, Dubuque, Iowa 1984.

[03] Das schönste Beispiel für die ausgefeilte Quadertechnik, die wir bei vielen der hier untersuchten Kirchen finden, ist in der Tat die Kirche von Schönfeld, deren Granitquader trotz ihrer Härte und Sprödigkeit von den Steinmetzen einer Bauhütte allseitig so eben zugehauen wurden, dass zwischen den Blöcken nur geringste Lagen von Kalkmörtel genügten, um einen festen Mauerverbund zu erreichen (zwingend auch deswegen, weil Brandkalk vor Ort fehlte!). Es entstand dadurch ein Bauwerk von außerordentlicher Festigkeit, welches bis heute kaum einen Schaden genommen hat, abgesehen vom Einbau der Barockfenster, die man wegen der Festigkeit des Mauerverbandes nicht herausbrechen, sondern heraussprengen musste, wie eine anekdotische Ortsüberlieferung besagt!

[04] Paponen oder Babonen, so benannt nach Stammvater Pabo I., Graf im Donaugau. Zur den Pabonen und zur Geschichte der Burggrafen von Regensburg siehe vor allem die Grundlagen-Arbeit von M. Mayer: Geschichte der Burggrafen von Regensburg, Inaugural-Dissertation, München 1883, im Weiteren abgekürzt mit M. Mayer: Geschichte der Burggrafen…, im Weiteren K. A. Muffat: Abriss der Ortsgeschichte, Abschnitt 1, Das Land und seine territoriale Gestaltung, in: Bavaria, Landes- und Volkskunde des Königreiches Bayern, Bd. 2, München 1863, S. 409ff. Auch F. Wittmann: Die Burggrafen von Regensburg, in: Abhandlungen der Historischen Classe der Königlich Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 7, München 1855, S. 363ff. K. A. Muffat: Das Erbe der Burggrafen von Regensburg und Landgrafen von Stephaning, a.a.O., S. 421ff. M. Mayer: Regesten zur Geschichte der Burggrafen von Regensburg, in: Verhandlungen des Historischen Vereins von Oberpfalz und Regensburg, Bd. 43, im Weiteren abgekürzt mit M. Mayer: Regesten…, Regensburg 1889. P. P. Dollinger: Die Grafen und Reichsherren zu Abensberg aus Urkunden und Quellen, Landshut 1869. F. Tyroller: Genealogie des altbayerischen Adels im Hochmittelalter, in: W. Wegener (Hrsg.): Genealogische Tafeln zur mitteleuropäischen Geschichte, 1962-1969, S. 165ff., Tafel 11. Historischer Atlas von Bayern: Altbayern Reihe 1, Heft: 44: Roding. Die Pflegämter Wetterfeld und Bruck, Abschnitt "Die Pabonen", S. 68ff.
In zahlreichen neueren Editionen zur Geschichte Altbayerns werden die Pabonen unverständlicherweise nur am Rande gestreift oder ganz übergangen. Beispielgebend sei hier genannt die Arbeit von H. Freilinger: Der altbayerische Adel im Raum an der oberen Donau unter besonderer Berücksichtigung der Herren von Abensberg, in: Zeitschrift für Bayerische Landesgeschichte, Bd. 40, 1977, S. 687ff. Ähnliches gilt für die Arbeiten von P. Schmids zur Geschichte Regensburgs, die z. T. weiter unten zitiert werden.

[05] Mehr hierzu weiter unten.

[06] Siehe M. Mayer: Geschichte der Burggrafen…, S. 51ff. Die Darstellung der Pabonen-Standorte in der Graphik erfasst nur einen kleinen Ausschnitt des Gesamtbesitzes.

[07] Siehe hierzu H. Schneider: Die Landgrafschaft Stefling und die frühe Landgerichtsbarkeit auf dem Nordgau, in: 1000 Jahre Stefling..., S. 28ff.

[08] So vermutet von W. Haas: Burgkapellen als Bergfriedersatz…, S. 12.

[09] Über seine Frau, eine Tochter Herzog Luidolfs von Schwaben, des Halbbruders Kaiser Ottos II., nach D. Schwennicke (Hrsg.): Europäische Stammtafeln, Neue Folge, Bd. 1, Tafel 3. Diese genealogischen Zusammenhänge sind jedoch keineswegs sicher.

[10] Die von den bisherigen Arbeiten abweichenden Sterbedaten der Burggrafen Heinrich III. und IV. werden unten noch ausführlich begründet werden.

[10a] K. Lechner: Geschichte der Besiedlung und der ursprünglichen Grundbesitzverteilung des Waldviertels, Jahrbuch für Landeskunde in Niederösterreich, JG 1924, S. 136f.

[11] Meist aus der Familie der benachbarten Grafen von Bogen.

[12] A. Schmid: Die Burggrafschaft Regensburg, Verfassungsgeschichtliche Beobachtungen zu einer hochmittelalterlichen Adelsherrschaft, in: 1000 Jahre Stefling (Hrsg. J. Schmatz), Symposium Kallmünz 1996, S. 9ff.

[13] J. Friedl: Die Burggrafschaft Regensburg, Militärkommando oder Stadtgrafschaft, in VHVO, Bd. 146, Regensburg 2006, S. 7ff.

[14] P. Schmid: Die Herrschaftsträger und ihre Einflusssphären im früh- und hochmittelalterlichen Regensburg, in: M. Angerer, H. Wanderwitz (Hrsg.): Regensburg im Mittelalter, Bd. 1, Regensburg 1998, S. 45ff. P. Schmid: Regensburg, Stadt der Könige und Herzöge im Mittelalter, Regensburger Forschungen, Bd. 6, Kallmünz 1977. P. Schmid (Hrsg.): Geschichte der Stadt Regensburg, 2 Bde., Regensburg 2000.

[15] Diese Gebiete blieben deshalb auch später, bis in die Neuzeit heinein, unter den Wittelsbacher Herzögen eine territoriale und unter den Bischöfen von Chiemsee eine kirchlich-geistliche Einheit.

[16] Die Rechte des Klostervogts betrafen vor allem die Gerichtsbarkeit über die Stiftungsgrundholden, die Erhebung von Abgaben, die Bestimmung und Überwachung der öffentlichen Frondienste. Für diese Amtstätigkeiten bezog der Vogt ein Drittel der Strafgelder und dazu Geld- und Naturalleistungen verschiedener Art.

[17] Die burggräfliche Linie der Pabonen erlosch im Mannesstamm 1184, die landgräfliche 1196. Mehr hierzu weiter unten.

[18] Als Ursprung wird eine Kapelle der um das Jahr 800 erbauten Burg Amardela angenommen, die die Zerstörung der Burg im Jahr 1003 überstand. Siehe z. B. K. Schwarz: Erste Ausgrabungsergebnisse aus der frühmittelalterlichen Grafenburg zu Oberammerthal im Landkreis Amberg, in: Jahresbericht der Bayerischen Bodendenkmalpflege, Bd. 3, 1962, S. 95ff. P. Ettel (Hrsg.): Karlburg–Rosstal–Oberammerthal, Studien zum frühmittelalterlichen Burgenbau in Nordbayern, Würzburg 1995.

[19] St. Leonhard soll um 1120/1130 entstanden sein; die Kirche ging im 13. Jahrhundert an den Johanniterorden über. Für die Kartäuserkirche in Prüll ist das Weihedatum 1110 überliefert.

[20] So z. B. in Aicholding, Dobl, Katzberg, eventuell auch in Pfalzpaint.

[21] Wohl so in Hof am Regen und Schönkirch, eventuell auch in Gasseltshausen und Piesenkofen.

[22] So z. B. in Schönfeld, Piesenkofen, Gasseltshausen, Schondorf.

[23] Steinerne Konsolen oder Tragsteine finden sich in Bayern nur im Ausnahmefall, im Gegensatz zu einigen Kirchen in Niederösterreich, z. B. in Michelstetten oder Zwettl (siehe weiter unten). Auch Balkenlöcher erkennt man in Bayern nur vereinzelt, z. B. in Hof am Regen (nachträglich eingebrochen), Katzberg oder Aicholding.

[24] Siehe W. Haas: Burgkapellen als Bergfriedersatz…, S. 9-20.

[25] Auf die diesbezüglichen Argumente und Gegenargumente wird weiter unten im Kapitel "Theorien über die Funktion der Obergeschoße" noch ausführlicher eingegangen.

[26] So z. B. in Breitenstein und Dobl.

[27] So z. B. in Hof am Regen und Breitenstein, eventuell auch in Aicholding. Siehe in diesem Zusammenhang auch die Abbildungen oben. In Dobl wurde das Terrain des Burghofes nachträglich aufgeschüttet.

[28] Nach sachkundiger Auskunft des heutigen Besitzers der Burg, des Archäologen Dr. Karlheinz Rieder.

[29] So z. B. auch bestätigt bei E. Hermann: Die Karner der Oberpfalz, in: Oberpfälzer Heimat, Bd. 12, S. 20. Zur Herrschaftssymbolik siehe auch W. Haas: Burgkapellen als Bergfriedersatz…, S. 9-20.

[30] St. Ägidius in Katzberg bei Cham ist eventuell eine Ausnahme.

[31] W. Haas wies darauf hin, dass den Wittelsbachern bis 1255 überhaupt nur ein Kirchenbau sicher zugeschrieben werden kann, nämlich die Georgskapelle der Burg Trausnitz bei Landshut. Diese wurde jedoch erst im 13. Jahrhundert, zwischen 1204 und 1235, errichtet; sie fällt nicht nur zeitlich, sondern auch baulich aus dem Rahmen der hier besprochenen Kirchen. Siehe W. Haas: Kirchenbau im Herzogtum Bayern zwischen 1180 und 1255, in: H. Glaser (Hrsg.): Wittelsbach und Bayern, Bd. 1, Kap. 1, München 1980 S. 422. Auch die romanische Turmkirche von Griesbach bei Pfaffenhofen, im vorigen Kapitel vorgestellt, ist eher den Pabonen zuzuordnen.

[32] Siehe K. Böhm und K. Schmotz: Archäologische und baugeschichtliche Untersuchungen an Sakralbauten in Niederbayern, in: K. Schmotz (Hrsg.): Vorträge des 22. Niederbayerischen Archäologentages, Rahden 2004, S. 179, 221f., 227f., 228, 229f., 263f., 271.

[33] Unter anderem vermutet man einen Anstieg der landwirtschaftlichen Produktivität wegen einer durchschnittlichen Klimaerwärmung um ca. 2 °C.

[34] Vorwort zu den KdB, Kunstdenkmäler von Mittelfranken, Bd. 2, Bezirksamt Eichstätt, München 1928, S. 6.

[35] Noch galt eher der karolingische Begriff der Mark als "Zone der Begegnung, des Austausches und der Vermischung" (Jacques Le Goff) als das Wort "Grenze", ein Begriff, den man gerade damals als "granica" aus dem Slawischen entlehnte, weil man im Deutschen kein eigenes Wort dafür hatte!

[36] Bereits Burggraf Heinrich I. hatte die Tochter Graf Ottos im Kelsgau geheiratet.

[37] Das um 1300 niedergeschriebene „Urbarium Baiuwariae Inferioris“ schildert, dass der Herzog „dev grafschaft von Hirsperch“ und „dev lantgrafschaft verleihen sol." Nach H. Schneider handelt es sich hierbei um einen echten Rechtstitel der Wittelsbacher, der ihnen nach dem Aussterben der Pabonen zugefallen war: „Die Grafschaft Hirschberg und die Landgrafschaft um 1300 decken jenen Raum ab, für den die Pabonen bis zu ihrem Aussterben als Amtsgrafen zuständig waren. Es war weitgehend das Gebiet des Nordgaus – geschmälert um die in der salischen und staufischen Zeit abgetrennten kaiserlichen Landgerichte Nürnberg und Eger...“ Siehe auch H. Schneider: Die Landgrafschaft Stefling und die frühe Landgerichtsbarkeit auf dem Nordgau, in: 1000 Jahre Stefling…, S. 28.

[38] Siehe E. Mages: Die nächsten Nachbarn von Stefling, Die Hofer und ihre lokale Zuordnung im 12. und 13. Jahrhundert, in: 1000 Jahre Stefling…, S. 45ff.

[39] Zur Genealogie der Adelheid von Stefling siehe auch M. Schmid: Adelheid von Stefling, eine Frauengestalt als Spiegel europäischer Geschichte des 12. Jahrhunderts, in: 1000 Jahre Stefling…, S. 33ff.

[40] Zum "beneficium quod est ab Amberg usque Babenberc – dem Gut, das zwischen Amberg und Bamberg liegt" und das nun an das Reich fiel, gehörten die Sitze von Königsstein und Breitenstein, zum bambergischen Besitz um Nittenau der Ort Friedersried, alles Standorte von Kirchen mit Profangeschoß. Dazu kamen noch die Eigengüter, die Kaiser Friedrich I. den Erbtöchtern des Sulzbachers abkaufte, d. h. die Ämter Parkstein, Floss (in ihm der Sitz Schönkirch), Creussen, Plech, Hahnbach, Thurndorf, Weiden (in ihm der Sitz Wilchenreuth), Luhe und Vohenstrauß (in ihm der Sitz Altentreswitz). An den in Klammer stehenden Orten finden sich noch heute Kirchen mit profanem Obergeschoß. Siehe hierzu auch H. Sturm: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern 40, 1975, S. 225 f.

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